Bad Dürkheim – Ab Montag, dem 2. Januar 2017 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2017. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2017.
Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2017 gepflanzt werden sollen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 dem Antragsverfahren, das vom 1. Juli 2016 bis zum 15. August 2016 stattfand, gemeldet worden sind. Ein „Nachmelden“ ist nicht mehr möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.
Die Fördersätze in 2017 lauten wie folgt:
- Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 33 und 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
- Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
- Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilstlagen)
- Maßnahme 51: 32.000 €/ha
- Maßnahme 52: 6.000 €/ha
Die neue Maßnahme 52 bietet den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden, bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, sind bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim – Bereich Landwirtschaft, EU-Agrarförderung – vorgedruckte Antragsformulare erhältlich.