Weinheim – In den vergangenen zehn Jahren wurde um den Wachenberg-Steinbruch in Weinheim meistens gestritten – gerichtlich sogar bis zur höchsten Instanz. Jetzt, kurz vor Weihnachten, wurde ein weiteres Vorgehen zur Rekultivierung festgeschrieben, in der es keine Verlierer gibt; stattdessen eine Situation, in der sich alle Beteiligten wiederfinden. Das ist der Tenor einer Stellungnahme, die am Freitag (23. Dezember) von den Kommunen Weinheim und Hirschberg sowie den Porphyrwerken Weinheim-Schriesheim AG gemeinsam verfasst worden ist. Die Porphyrwerke selbst hatte den Antrag im Juli gestellt. Im Zuge der Antragstellung hatte das Unternehmen die Bürgerinnen und Bürger auch in einer öffentlichen Veranstaltung informiert.
Das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz hat am 19. Dezember dazu die Gestattung versandt. So kann der Steinbruch in einem ersten Bauabschnitt geregelt und fachlich angeleitet nach über 100 Jahren Gesteinsabbau sukzessive der Natur zurückgegeben werden.
„Der Stand des Verfahrens“, so Weinheims Erster Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner, „ist ein gutes Beispiel dafür, was entstehen kann, wenn alle Seiten um Lösungen bemüht und in der Lage sind, Kompromisse einzugehen“. Er bezog dabei auch ausdrücklich die Bürgerinitiative „Rettet den Wachenberg“ ein, die stets kritisch aber konstruktiv die Behörden und das Unternehmen begleitet haben – und dies auch weiterhin tun werden.
Sehr positiv zu werten sei auch, dass die Porphyrwerke angeboten haben, den Naturschutzbund NABU im Rahmen eines Monitoring in den Prozess mit einzubinden. Alle Beteiligten könnten die vereinbarte Rekultivierung mittragen, „und der größte Gewinner ist die Natur und die Landschaft“, so Fetzner. Die neunseitige Gestattung regelt in aller Ausführlichkeit die Rekultivierung für einen ersten Abschnitt, der rund 200 000 Tonnen Auffüllmaterial benötigen wird.
Mit den Maßnahmen soll im Februar des kommenden Jahres begonnen werden; die Arbeiten werden etwa zwei Jahre andauern.
In der Gestattung nimmt der Naturschutz einen hohen Stellenwert ein. Unter anderem ist vorgeschrieben, Kleingewässer als Biotope anzulegen, in denen Amphibien Lebensraum finden. Vor allem geht es dabei um die streng geschützte Gelbbauchunke, aber auch um weitere geschützte Amphibienarten wie den Teichmolch, den Bergmolch, den Grasfrosch, die Erdkröte und der Teichfrosch. Streng geschützt sind aber auch Reptilienarten und Fledermäuse.
Dazu sind in Naturschutz-Auflagen sogar Details zu beachten wie die Fläche von Kleingewässern, Schutzzäune und die Ableitung des Oberflächenwassers. Auch die Art des Verfüllmaterials ist festgelegt, ebenso die strenge Dokumentation und die Kontrollmöglichkeiten des Rhein-Neckar-Kreises.
Dies sei ein „Quantensprung“, wenn man bedenke, dass es vor wenigen Jahren noch um eine beträchtliche Erweiterung des Steinbruchs bis hin zu einer Kappung der Bergkuppe gegangen war, betonte Fetzner. Bis zur vorliegenden Gestattung „haben sich alle Seiten aufeinander zubewegt“. Auf Dauer könne man sich vorstellen, Teile des Steinbruchs für verschiedene Nutzungen zugänglich und attraktiv zu gestalten. Der Geopark plant im kommenden Jahr bereits Führungen für die interessierte Öffentlichkeit.
Fetzner und sein Hirschberger Kollege Manuel Just bezeichneten die Lösung nun als „positives Beispiel für ziel- und sachorientiertes Handeln im Spannungsfeld zwischen Behörden und Unternehmen“. Manuel Just fasste zusammen: „Meines Erachtens ist nicht nur spürbar, sondern offensichtlich, dass die Interessen aller Beteiligten nicht mehr weit voneinander entfernt sind, sogar bei entsprechender Beweglichkeit aller Beteiligten vereinbar sind.“
Info: Die Porphyrwerke haben angekündigt, die Gestattung des Rhein-Neckar-Kreises mit allen Auflagen im Detail auch auf ihrer Internetseite www.tbweinheim.de der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.