Karlsruhe – Der neue Karlsruher Mietspiegel erscheint am 2. Januar 2017. Die Dokumentation zur ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet ist gegen eine Schutzgebühr von 6,50 Euro erhältlich. Der Karlsruher Mietspiegel wurde auf Basis einer groß angelegten Datenerhebung erarbeitet. Er bietet Mietern und Vermietern eine gute und verlässliche Orientierungshilfe und trägt dazu bei, Mietstreitigkeiten zu versachlichen und gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien zu vermeiden.
Der entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erstellte Mietspiegel, der für 2017 und 2018 gilt, wurde vom Gemeinderat am 22. November als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Zuvor hatten bereits die Interessenverbände Haus & Grund Karlsruhe e. V., der Mieterverein Karlsruhe e. V., der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (vbw), Karlsruher Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie die Geschäftsstelle des örtlichen Gutachterausschusses und der Fachbereich Immobilienwirtschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) ihn als qualifizierten Mietspiegel nach Paragraf 558d BGB anerkannt. Sie alle waren an der Erstellung des Mietspiegels durch die Stadt Karlsruhe beteiligt.
Nur als gedruckte Broschüre erhältlich
Der Mietspiegel ist ausschließlich als gedruckte Broschüre erhältlich. Gegen Barzahlung gibt es ihn im neuen Jahr beim Amt für Stadtentwicklung – Statistikstelle, Zähringerstraße 61 (Erdgeschoss, rechter Flügel, Zimmer 26) und zwar montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie 14 bis 15.30 Uhr. Richtig sind Interessierte zudem beim Liegenschaftsamt, Lammstraße 7a (viertes Obergeschoss, Zimmer E427), montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie 14 bis 15.30 Uhr (donnerstags bis 17 Uhr). Auch beim Stadtamt Durlach und in den Ortsverwaltungen wird man zu den üblichen Öffnungszeiten fündig. Mitglieder erhalten den Mietspiegel außerdem bei den Interessenverbänden Haus & Grund Karlsruhe e. V. sowie Mieterverein Karlsruhe e. V.
Wer einen Mietspiegel zugesandt haben möchte, wendet sich an das Amt für Stadtentwicklung (Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung – Statistikstelle, 76124 Karlsruhe). Die Statistikstelle ist für Bestellungen und Auskünfte (keine Rechtsberatung) erreichbar unter 0721/133-1232 oder per E-Mail unter statistik@karlsruhe.de. Zur Schutzgebühr kommen hier 1,60 Euro Versandkosten hinzu. Der Versand erfolgt mit Rechnung. Darüber hinaus kann der Mietspiegel ab Januar 2017 auch online über ein Web-Formular unter www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste (über Rubrik Wohnen) direkt bestellt werden.
Der erste Karlsruher Mietspiegel wurde 2013, die Fortschreibung 2015 erstellt. Auch die älteren Versionen des Mietspiegels sind bei Bedarf weiterhin erhältlich.