Karlsruhe – Auch in Karlsruhe feuern Menschen zum Jahreswechsel in großer Zahl Böller und Raketen ab. „Die Gefahr eines Silvesterfeuerwerks sollte aber nicht unterschätzt werden“, erinnert Dr. Björn Weiße, der Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA), „an zum Teil schlimme Verletzungen mit bleibenden gesundheitlichen Schäden als Folgen eines zu sorglosen Umgangs mit Feuerwerkskörpern.“
Regelmäßig kommt es auch zu Bränden mit Sachschäden. Das OA rät zur Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern und weist auf klare rechtliche Regeln hin. So dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden. „Damit sollen vor allem Kinder, kranke und ältere Menschen, die besonders unter dem von Feuerwerkskörpern verursachten Lärm leiden, sowie besonders brandgefährdete Gebäude geschützt werden“, so Weiße.
Gefahren gehen zudem verstärkt von Feuerwerkskörpern aus, die in Deutschland wegen fehlender Sicherheitsanforderungen gar nicht zugelassen sind, aber aufgrund der oftmals günstigeren Produktpreise im Ausland oder über das Internet gekauft werden. In Deutschland dürfen nur vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) zugelassene pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 verkauft werden. Zur Kategorie 1 gehören Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Nur Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, dürfen diese erwerben. Böller, Fontänen und Raketen (Kategorie 2) dürfen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gekauft und abgebrannt werden – allerdings nur am Samstag, 31. Dezember 2016 und am Sonntag, 1. Januar 2017.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bam.de und bei der Behördenrufnummer 115.