Bereits am 23.12.2016, gegen 11:20 Uhr, wurde in der Lambsheimer Straße von Frankenthal im Bereich einer dortigen Parkplatzausfahrt eine 54jährige Fußgängerin von einem bislang unbekannten Fahrer eines Mercedes-Benz PKW angefahren und hierbei leicht verletzt.
Der Lenker des PKW, welcher den Anstoß bemerkt haben muss, setzte seine Fahrt fort, ohne sich um die Unfallgegnerin zu kümmern. Es wurde ein Strafverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle sowie fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden.