Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe: Hochexplosive Pyrotechnik gelagert Gefährliche Pyrotechnik im zweistelligen Kilogrammbereich aufgefunden – Zoll legt anstehendes Silvestergeschäft lahm

So fanden die Beamten die gefährlichen Stoffe vor
So fanden die Beamten die gefährlichen Stoffe vor

Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe (ots) – Am 13. Dezember 2016 durchsuchten Beamte der Zollfahndung Stuttgart – im Auftrag der Staatsanwaltschaft Freiburg – die Wohnung eines 24 jährigen Deutschen im Landkreis Emmendingen.

Die dort aufgefundene, rund 40 Kilogramm nicht zugelassene Pyrotechnik, waren teilweise delaboriert und zum Mischen mit anderen Chemikalien vorbereitet. Die mehr als 7 Kilogramm verschiedenster chemischer Substanzen lagerte der Tatverdächtige offen in diversen Behältern und Tüten.

Laut Experten war den Nachbarn nicht bewusst, dass sie auf einer Bombe sassen
Laut Experten war den Anwohnern nicht bewusst, dass sie auf einer Bombe sitzen

Neben den bedenklichen Stoffen, entdeckten die Fahnder 90 Rohlinge zur Herstellung von Kugelbomben und Böllern sowie eine Zündanlage, ein Zeitauslöser und 66 Stück Raketenmotoren aus Metall. „Im Falle einer Umsetzung der Pyrotechnik, wäre ein großer Personen- und Sachschaden entstanden“, so ein Sprecher. „Den Anwohnern ist offensichtlich nicht bewusst gewesen, dass sie auf einer Bombe sitzen, so der Sprecher weiter.

Die Fahnder machten noch weitere interessante Entdeckungen. So fanden sie bei dem Tatverdächtigen rund 25 Gramm Cannabisprodukte und ca. 5 Gramm Amphetamin. Darüber hinaus stellten sie beim Beschuldigten diverse Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) fest.

In Anbetracht der massenexplosionsgefährlichen Lagerung sämtlicher pyrotechnischen Erzeugnisse, schalteten die eingesetzten Ermittler des Zollfandungsamtes Stuttgart die Entschärfer des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg ein. Diese übernahmen den Abtransport der brisanten Ware.

Zum Schutz der Bevölkerung regelt das deutsche Sprengstoffgesetz (SprengG) den Umgang, Verkehr sowie die Einfuhr von „explosionsgefährlichen Stoffen“. Unter diese fallen auch Feuerwerkskörper, Zündmittel, Anzündemittel, Explosivstoffe, pyrotechnische Sätze und Gegenstände sowie sonstige, explosivgefährliche Stoffe. Aufgrund der möglichen Gefährdung ist der Umgang gesetzlich streng geregelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.zoll.de sowie www.bam.de (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)