Trier/Rheinland-Pfalz – Der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, hat zehn bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für die Kehrbezirke Worms VIII, Mayen-Koblenz VIII und XXII, Kaiserslautern IV, Neuwied IV und XII, Bad Kreuznach II, Ahrweiler IX, Alzey-Worms I und Ludwigshafen Stadt IX für die Dauer von sieben Jahren bestellt. Die Bestellungsurkunden wurden einer Schornsteinfegerin und zehn Schornsteinfegern in einer Feierstunde im Kurfürstlichen Palais übergeben.
Eine wesentliche Aufgabe der Bezirksschornsteinfeger ist die Gefahrenvorsorge. Der Bezirksschornsteinfeger sorgt dafür, dass das Risiko, das von Feuer ausgeht, verringert wird. „Wenn sich Techniken und Bauweisen der Häuser in den letzten Jahrzehnten stetig gewandelt haben, so ist das Verbrennen von Energieträgern immer noch Grundlage unseres Heizens und die Arbeit der Bezirksschornsteinfeger absolut wichtig. Sie sind daher mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet“, so Linnertz.
Die ADD ist seit dem 08.10.2015 für die Besetzung der Kehrbezirke zuständig und bestellt die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Bis dahin war dies die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. In Rheinland-Pfalz gibt es 480 Kehrbezirke, die jeweils für die Dauer von sieben Jahren besetzt werden.