Neustadt an der Weinstraße/Mainz – Am 29. Dezember 2016 startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Dies sind sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II. Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember zulässig.
Die Lager sind bereits seit Tagen gefüllt und warten auf die Käuferinnen und Käufer. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) haben daher die Einhaltung der Vorschriften in den Lagerstätten bereits geprüft und starten am 29. Dezember mit der Überprüfung der Aufbewahrung und des Verkaufs im Einzelhandel.
Bei der Aufbewahrung ist darauf zu achten, dass die genehmigungsfreie Menge nicht überschritten wird. Für die Aufbewahrung im Verkaufsraum gilt zum Beispiel eine Grenze von 70 Kilogramm Nettogewicht der explosionsgefährlichen Masse in den pyrotechnischen Gegenständen. Im Lagerraum sind dies 100 Kilogramm, bei besonders brandgesicherten Räumen und Containern 350 Kilogramm.
Kontrolliert wird auch, dass nur pyrotechnische Produkte verkauft werden, die mit einer Identifizierungsnummer in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind und eine Gebrauchsanweisung beinhalten.
Die Kontrolleure achten aber auch darauf, dass im Bereich der Verkaufsstellen das Rauchen und der Umgang mit offenem Licht verboten ist und entsprechende Feuerlöscher bereitgestellt sind. Ebenfalls in direkter Umgebung dürfen keine leicht entzündlichen oder leicht brennbaren Stoffe wie beispielsweise Spraydosen stehen.
Besonders zu beachten ist auch, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 an Jugendliche unter achtzehn Jahren verboten ist. „Mit diesen Kontrollen leistet die SGD Süd einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte SGD-Chef Hans-Jürgen Seimetz.