Kirchheimbolanden – Ab dem 2. Januar 2017 können Winzer Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren wird sie bis 2. Mai verlängert.
Ansprechpartnerin im Kreishaus ist Melissa Maue, die unter Tel. 06352 / 710-209 Auskunft gibt.
Die genannte Antragsfrist gilt für den 2. Teil des Verfahrens. Anträge können für alle Flächen gestellt werden, die 2017 gepflanzt werden sollen; vorausgesetzt, sie wurden bereits im 1. Teil des Antragsverfahrens (Juli bis August 2016) gemeldet. Ein „Nachmelden“ ist nicht mehr möglich. Die Pflanzung in diesem Programm kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Die Fördersätze 2017 für die einzelnen Maßnahmen lauten wie folgt:
Nr. 31 + 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)
Nr. 33 + 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
Nr. 32 + 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
Nr. 34 +44: 21.000 €/ha (Steilstlagen)
Nr. 51: 32.000 €/ha
Nr. 52 6000 €/ha
Die neue Maßnahme Nr. 52 bietet Winzern die Möglichkeit, vorhandene Unterstützungsvorrichtungen weiter zu verwenden bzw. gebrauchtes Material erneut einsetzen. Bei der Kreisverwaltung sind vorgedruckte Antragsformulare erhältlich und über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer können Anträge elektronisch gestellt werden.