Kreis Kusel – Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken und das Polizeipräsidium Westpfalz führen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoff-gesetz und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen einen 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Kusel und einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Ermittlungen wird geprüft, ob die beiden Personen einer rechten Gruppierung zuzuordnen sind. Ein islamistischer Hintergrund kann ausgeschlossen werden.
Nach richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen fanden Polizeibeamte in den von den Beschuldigten bewohnten Anwesen im Landkreis Kusel und in Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl an illegalen Feuerwerkskörpern und weiteren pyrotechnischen Explosivmaterials sowie Ausgangsubstanzen zur Herstellung solchen Materials.
Es handelt sich bei den aufgefundenen Gegenständen mutmaßlich um teilweise unerlaubt erworbenes und teilweise selbst unerlaubt hergestelltes pyrotechnisches Material und Substanzen. Insgesamt fanden die Ermittler bei dem 18-Jährigen über 110 Kilogramm und bei dem 24-Jährigen etwa 45 Kilogramm an pyrotechnischem Explosivmaterial.
Aufgrund eines Hinweises wird bei den Ermittlungen auch geprüft, ob es unter Beteiligung der beiden Beschuldigten Planungen gab, an Silvester 2016 in der Innenstadt von Kaiserslautern mit pyrotechnischen Explosivstoffen vorsätzlich eine Sprengstoffexplosion herbeizuführen. Beide Beschuldigte bestreiten ausdrücklich, dass sie eine Detonation von Explosivstoffen in der Innenstadt von Kaiserslautern beabsichtigt oder sich an einer entsprechenden Planung oder Vorbereitung beteiligt hätten. Der 18-Jährige Beschuldigte sagte in seiner Vernehmung, dass er das bei ihm am 27.12.2016 gefundene pyrotechnische Material unter Ausschluss einer Gefährdung für Dritte als – illegales – privates Silvesterfeuerwerk habe verwenden wollen.
Der 24-jährige Beschuldigte gab an, dass er als Freizeitbeschäftigung illegal Feuerwerkskörper und sonstiges pyrotechnisches Explosivmaterial hergestellt habe. Auch er gab an, dass er zu keiner Zeit eine Gefährdung von Menschen durch die Verwendung des unerlaubt hergestellten Materials beabsichtigt habe.
Beide Beschuldigte bezeichnen sich selbst als Freizeit-Pyrotechniker und Anhänger einer entsprechenden Szene. Beide Beschuldigten wurden am 29.12.2016 vorläufig festgenommen. Der Haftrichter beim Amtsgericht Zweibrücken erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zweibrücken gegen beide Beschuldigte am 30.12.2016 Haftbefehl. Beide Beschuldigte befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an und werden mit Hochdruck geführt. Dabei werden auch die Einlassungen der Beschuldigten zu prüfen sein, die aufgefundenen illegalen Feuerwerkskörper und sonstigen pyrotechnischen Explosivstoffe hätten nur dem privaten Gebrauch der Beschuldigten gedient.
Die aufgefundenen Explosivstoffe kommen nach ihrer Stückelung, Portionierung, äußeren Gestaltung und Beschaffenheit für den Gebrauch als Material für eine Verwendung als illegales pyrotechnisches Feuerwerk grundsätzlich in Betracht. Die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner des Anwesens des 18-jährigen Beschuldigten im Landkreis-Kusel bei der anstehenden Entschärfung der am 02.01.2017 aufgefundenen Explosivstoffe haben die Polizei und die anderen an der Entschärfung beteiligten Stellen getroffen. Die Kriminaldirektion Kaiserslautern hat eine Sonderkommission eingerichtet. Die Ermittlungsbehörden bitten um Verständnis, dass weitere Informationen derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich sind.