Schwetzingen – In diesen Tagen verschickt die Stadtverwaltung die Steuerbescheide für 2017.
Bei den Grundsteuerbescheiden ist folgendes zu beachten: Die Bescheide für 2016 bleiben weiterhin gültig. Nur im Falle eines Eigentumswechsels oder einer Änderung des Steuerbetrages werden für 2017 Grundsteuerbescheide erstellt. Diese sollten bis spätestens 15. Januar zugestellt sein. Sie gelten in der Regel für mehrere Jahre und sollten daher unbedingt aufbewahrt werden. Die Hebesätze von 400 % bei der Grundsteuer B und 300 % bei der Grundsteuer A bleiben bestehen.
Für die Hundehalter gilt: Die grünen Hundemarken mit der Aufschrift 2016 – 2018 gelten weiterhin. Die übrigen Bescheide werden ab dem 13. Januar zugestellt. Bei Verlust kann bei der Steuerabteilung für 5 Euro eine Ersatzmarke angefordert werden. Es besteht Meldepflicht, d.h. Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht an- und abmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bei der Vergnügungssteuer und der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Hier gelten die zuletzt ausgestellten Bescheide. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt unverändert 380 Prozent.
Auskünfte zu Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, oder Hundesteuer erteilt das Kämmereiamt, Rathaus, Zimmer 302, Michael Reich, Tel. 06202 /87-145 oder Nicole Holler, Tel. 06202/87-154.