Frankenthal – Aufgrund einer Softwareumstellung haben die Finanzämter die zur Erhebung der notwendigen Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung über mehrere Monate nicht in gewohnter Form erhalten. Dadurch ist es bei den Landesbehörden zu einem Arbeitsrückstand gekommen, so dass die Kommunen die zur Erhebung der Grundsteuer erforderlichen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes mit einer Verzögerung von mehreren Monaten erhalten werden.
Die betroffenen Behörden arbeiten mit Hochdruck an einer Softwarelösung, um die Kommunen bald wieder bedienen zu können. Aktuell geht die Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz davon aus, dass die Rückstände bis Mitte des Jahres 2017 abgearbeitet werden.
Bürgerinnen und Bürger, die im zurückliegenden Jahr ein Grundstück oder eine Immobilie verkauft haben und für 2017 die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer erhalten, bitten wir um Geduld. „Ein geänderter, aktueller Grundsteuerbescheid der Stadt Frankenthal (Pfalz) wird unverzüglich nach Abarbeitung der Rückstände bei den Finanzämtern erstellt“, so Bürgermeister und Finanzdezernent Andreas Schwarz. Zuviel gezahlte Grundsteuer aus 2017 wird selbstverständlich erstattet.
Die Grundsteuer ist eine sogenannte Jahressteuer. Das bedeutet, dass der bisherige Eigentümer für das Kalenderjahr des Verkaufs die komplette Grundsteuer bezahlen muss. Er kann den Anteil nach Verkauf dem neuen Eigentümer in Rechnung stellen, sofern dies im notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde.