Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt im Zeitraum vom 16. Januar bis 28. Februar 2017 notwendige Baumfällungen durch. Sie sind das Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen Baumkontrollen an den 39.000 Straßen- und Parkbäumen im Stadtgebiet durch Beschäftigte des Grünflächenamtes.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Stadt verpflichtet, den städtischen Baumbestand regelmäßig zu kontrollieren. In der Folge müssen in diesem Jahr 30 Fällungen von Bäumen, die bei Kontrollen als abgestorbene, absterbende oder nicht mehr stand- oder bruchsichere Bäume erfasst wurden, gefällt werden. Die Baumfällungen sollen bis Ende Februar erfolgen, die anschließende Wurzelstockrodung und die Herstellung der Baumgruben für die Ersatzpflanzungen mit möglichst den gleichen Baumarten sollen bis Ende April abgeschlossen sein. Die Ersatzpflanzungen erfolgen dann im Herbst/Winter 2017/2018. Während der Arbeiten kann es zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen kommen.
Dazu Grünflächendezernentin Barbara Akdeniz: „Der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist stets daran gelegen, so viele Bäume wie möglich im Stadtgebiet zu erhalten. Das Stadtgrün ist ein wesentlicher Faktor für Luft- und Lebensqualität in unserer Stadt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind wir jedoch auch dazu verpflichtet, den städtischen Baumbestand regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls auch Fällungen durchzuführen. Die nun erfolgten Kontrollen dienen daher nicht nur der Grünflächenpflege, sondern auch dazu, mögliche Risiken für die Menschen frühzeitig und präventiv zu beseitigen. Ich bitte daher die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für eventuell durch die Arbeiten verursachte Verzögerungen im Straßenverkehr. Aus Sicherheitsgründen gefällte Bäume werden selbstverständlich ersetzt, so dass sich keine signifikante Verringerung des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt durch die notwendigen Fällungen ergibt.“
Bei 39.000 Straßen- und Parkbäumen ist Baumkontrolle ein arbeitsaufwendiges Unterfangen. Die Regelkontrolle erfolgt als reine Sichtkontrolle vom Boden aus eventuell unter Zuhilfenahme einfacher technischer Hilfsmittel wie eines Schonhammers, Sondierstabes oder Fernglases. Wenn nach der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit eines Baumes bleiben sind eingehendere Untersuchungen erforderlich. Hierzu zählt etwa der Einsatz einer Hubarbeitsbühne, um den Kronenbereich besser beurteilen zu können oder der Einsatz von Bohrwiderstandsmessgeräten zur Ermittlung des Umfanges von Holzfäulen. Bei diesen Kontrollen wurden im Laufe des letzten Jahres bereits abgestorbene, absterbende oder nicht mehr stand- oder bruchsichere Bäume erfasst. Auf Grund des Befalles mit holzzerstörenden Pilzen und damit einhergehender Holzfäule besteht Unfallgefahr beziehungsweise die Bäume sind nicht mehr verkehrssicher. Alle aus den oben genannten Gründen zu fällenden Bäume sind vor Ort mit einem roten Punkt markiert. Im Anschluss an die Fällarbeiten werden am gleichen Standort neue Baumgruben für Ersatzpflanzungen ausgehoben und es wird ein Bodenaustausch vorgenommen, wobei die Baumgruben mit einem speziellen Bodensubstrat wieder verfüllt werden. Dadurch sollen für die Ersatzbäume langfristig günstigere Standortbedingungen am Extremstandort Stadt geschaffen werden.
Auflistung zu fällender Bäume (Anlage zur Fällungsanzeige 2017):
1. Greinstraße, Baum Nr. 12, 1 Ahorn, Stammdurchmesser 26 cm; 2. Wachtelweg Baum Nr. 24, 1 Ahorn, Stammdurchmesser 28 cm; 3. Gruberstaße, Brentanoanlage Baum Nr. 70, 1 Eiche, Stammdurchmesser 37 cm; 4. Parkstraße; Baum Nr. 163, 1 Linde, Stammdurchmesser 68 cm; 5. Bürgerpark Nord, Schul- und Jedermannsport, Baum Nr. 14, 1 Robinie, Stammdurchmesser 27 cm; 6. Büdinger Straße, Spielplatz Baum Nr. 42, 1 Sorbus, Stammdurchmesser 33 cm; 7. Rosenhöhe, Park, Baum Nr. 7, 1 Ahorn, Stammdurchmesser 48 cm, Baum Nr. 10, 1 Ahorn, Stammdurchmesser 41 cm, Baum Nr. 874, 1 Ahorn, Stammdurchmesser 112 cm; 8. Spessartring, Baum Nr. 67, 1 Ahorn, Stammdurchmesser 54 cm; 9. Frankfurter Straße Baum Nr. 14a, 1 Robinie, Stammdurchmesser 75 cm; 10. Kirschenallee, Baum Nr. 9, 1 Kirsche, Stammdurchmesser 29 cm, Baum Nr. 10, 1 Kirsche, Stammdurchmesser 23 cm; 11. Dornheimer Weg, Baum Nr. 15, 1 Kastanie, Stammdurchmesser 47 cm; 12. Albert Schweitzer-Anlage Baum Nr. 244, 1 Geweihbaum, Stammdurchmesser 56 cm; 13. Ludwigsplatz Baum Nr. 21, 1 Ahorn, Stammdurchmesser 21 cm; 14. Rudolf-Müller-Anlage, Baum Nr. 23, 1 Erle, Stammdurchmesser 26 cm; 15. Heinrich-Fuhr-Straße, Woogsdamm, Baum Nr. 38, 1 Ahorn, Stammdurchmesser 39 cm; 16. Heinrich-Fuhr-Straße, Baum Nr. 37, 1 Robinie, Stammdurchmesser 46 cm; 17. Hobrechtstraße Baum Nr. 40, 1 Birke, Stammdurchmesser 38 cm; 18. Karlsruher Straße Baum Nr. 59, 1 Ahorn, Stammdurchmesser 20 cm; 19. Pulverhäuserweg, Baum Nr. 23, 1 Birke, Stammdurchmesser 40 cm; 20. Prinz-Emils-Garten, Baum Nr. 528, 1 Holunder, Stammdurchmesser 32 cm, Baum Nr. 605, 1 Linde, Stammdurchmesser 73 cm; 21. Reuterallee Baum Nr. 67, 1 Robinie, Stammdurchmesser 20 cm, Baum Nr. 97, 1 Robinie, Stammdurchmesser 36 cm; 22. Walther-Rathenau-Straße, Baum Nr. 21, 1 Robinie, Stammdurchmesser 33 cm; 23. Mühltalstraße, Baum Nr. 31, 1 Linde, Stammdurchmesser 85 cm; 24. Am Dautenberg, Baum Nr. 1, 1 Blaufichte, Stammdurchmesser 40 cm; 25. Adenauerplatz, Spielplatz Mittelschneise Süd 3, Baum Nr. 5, 1 Kiefer, Stammdurchmesser 30 cm.