Weinheim – Bei der Unterbringung von Flüchtlingen in der so genannten „Anschlussunterbringung“, also nach ihrem Aufenthalt in einer vorübergehenden Unterkunft des Kreises, setzt die Stadt auf größtmögliche Offenheit und Information der Bevölkerung.
Vor dem Beginn der Bauarbeiten auf dem Hartplatz neben dem Waldschwimmbad im Gorxheimertal, hat sich Oberbürgermeister Heiner Bernhard jetzt in einem Brief an die Anwohner gewandt. Die Rathaus-Pressestelle arbeitet im Moment außerdem gemeinsam mit Ehrenamtlichen des Netwzerks „NAWI“ an einer Info-Broschüre, in der deutlich herausgestellt werden soll, was die „Anschlussunterbringung“ als kommunale Pflichtaufgabe bedeutet und welche Menschen es sind, die dort einziehen werden. Das Heft soll spätestens im April fertig sein.
Im Waldstadion sollen etwa Ende Mai rund 90 Flüchtlinge an ihre bisherige Bleibe einen mehr auf Dauer ausgelegten „Anschluss“ finden. Die Bewohner der Anschlussunterkünfte haben häufig eine Bleibeperspektive und ein entsprechendes Integrationsbedürfnis.
OB Bernhard betont in seinem Anwohnerbrief zunächst, dass die Stadt Weinheim nach den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) verpflichtet ist, Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen, die ihr der Rhein-Neckar-Kreis aus dessen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zuweist. Nach derzeitigem Stand werden es im Jahr 2016 voraussichtlich 180 bis 200 Personen sein.
Der OB bekräftigt, dass die Stadt Weinheim schwerpunktmäßig den Bau von Mehrfamilienhäusern bevorzugt. Denn die Wohnungen sollen später auch anderen Wohnungssuchenden zur Verfügung stehen und den Wohnungsmarkt entspannen. Vor diesem Hintergrund seien die aktuellen Diskussionen um den Bau von Mehrfamilienhäusern in der Stadt und den Ortsteilen zu sehen.
Allerdings: Aufgrund der hohen Zugangszahlen von Flüchtlingen und in der Folge entsprechend anwachsender Verteilquoten des Rhein-Neckar-Kreises müsse die Kommune auch kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten schaffen – daher die Wohncontaineranlage östlich des Waldschwimmbades als Ausnahme. Die Wohncontaineranlage sei eingeschossig und so konzipiert sein, dass dort Familien und Einzelpersonen wohnen können. Im Gegensatz zu den Gemeinschaftsunterkünften des Rhein-Neckar-Kreises, wie sie beispielsweise in der Heppenheimer und in der Stettiner Straße entstehen, werde die Anlage aus abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Küchen- und Sanitärbereich bestehen. Darüber hinaus seien zusätzliche Räume für Betreuung und Gemeinschaftsbedarf vorgesehen, die das Zusammenleben erleichtern werden.
Die Stadt kündigt zum Standort für die Anwohnerinnen und Anwohner eine Informationsveranstaltung an, bei der weitere Einzelheiten der Bebauung und organisatorische Details vorgestellt werden sollen.