Heidelberg – Im Rhein-Neckar-Kreis starten in diesem Monat – wie in ganz Baden-Württemberg – die Befragungen zum Mikrozensus. Dazu werden vom Statistischen Landesamt das ganze Jahr über rund 50.000 Haushalte in über 900 Kommunen in Baden‑Württemberg befragt.
Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Beauftragte des Statistischen Landesamtes erheben über das ganze Jahr verteilt die Daten des Mikrozensus. Knapp 1000 Haushalte werden pro Woche befragt.
Die Auswahl, wer am Mikrozensus teilnimmt, erfolgt zufällig. In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, mit dem Mikrozensus repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen.
So läuft die Befragung ab
Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Diese können von einer volljährigen Person für alle Haushaltsmitglieder erteilt werden. Die Erhebungsbeauftragten verwenden einen Laptop und geben die Antworten direkt ein. Durch die Durchführung der Befragung mit Erhebungsbeauftragten ist sichergestellt, dass die Angaben vollständig und plausibel erfasst werden. Alternativ haben die Haushalte auch die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung sowie dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.