Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Fahren ohne Fahrerlaubnis I
Maikammer
Am 13.01.2017, gegen 16:50 Uhr, wurde ein 49jähriger Rollerfahrer in der St. Martiner Straße in Maikammer einer Verkehrskontrolle unterzogen, da er sein Helmschloss nicht betätigt hatte. Dies wird so bewertet, als würde er ohne Helm fahren, da ohne Betätigen des Helmschlosses die Schutzwirkung des Helmes gleich null ist. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Roller ein Kleinkraftrad mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h ist und der 49jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss sich nun wegen Verstoßes gegen § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis – verantworten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis II
Flemlingen
Am 13.01.2017, gegen 22:08 Uhr, wurde auf einem Wirtschaftsweg im Wingert bei Flemlingen ein Ford Pkw angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle zeigte der 40jährige Fahrzeugführer einen ukrainischen Führerschein vor. Da der 40jährige seit fast zwei Jahren einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, hätte er jedoch seinen Führerschein innerhalb von 185 Tagen umschreiben lassen müssen, da es sich um einen Führerschein handelt, der außerhalb der europäischen Union ausgestellt worden ist. Er muss sich nun wegen einer Strafanzeige nach § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis – verantworten. Zudem wird seine 38jährige Ehefrau, die Halterin des Ford Pkw ist, wegen Zulassen Fahren ohne Fahrerlaubnis beanzeigt.