Landesmittel werden für Schulsozialarbeit verwendet

Unterstützungsfonds

Kaiserslautern – Gute Nachrichten aus Mainz: Die Stadt Kaiserslautern erhält aus dem Unterstützungsfonds zum 1. März 2016 einen Zuschuss von rund 352.000 Euro zur Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen Aufgaben.

 „Damit wird ein Teil der Schulsozialarbeit an den Kaiserslauterer Schulen finanziert“,

berichtet der Schul- und Sozialdezernent Joachim Färber. Der Unterstützungsfonds ist im Schulgesetz (§ 109 b SchulG)  des Landes Rheinland-Pfalz verankert und geht auf eine Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden im November 2014 zurück. Er stellt allen rheinland-pfälzischen Kommunen jährlich insgesamt 10 Millionen Euro zur Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen Aufgaben im Schulbereich zur Verfügung stellt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Gesamtschülerzahl sowie nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler in Schwerpunktschulen in der jeweiligen Gebietskörperschaft.

„Diese Mittel reichen bei weitem nicht aus, um den gesamten sozialintegrativen Bereich vollumfänglich abzudecken. Hier sind weitere Haushaltsmittel der Kommunen notwendig“, so Färber.

„Schulsozialarbeit hat sich als Handlungsfeld an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Elternhaus in den letzten 20 Jahren etabliert und genießt unsere uneingeschränkte Anerkennung und Wertschätzung“, so Färber.

Die Finanzmittel aus dem Unterstützungsfonds des Landes dienen grundsätzlich zur Gegenfinanzierung der ausschließlich kommunal finanzierten Schulsozialarbeiterstellen. Im vergangenen Jahr seien die Gelder insbesondere den sechs Grundschulen sowie der Kurpfalz Realschule plus zu Gute gekommen.

„Die Bedeutung der Methoden und Kompetenzen, mit denen die Sozialpädagogen vor Ort die Kinder und Jugendlichen unterstützen, kann entscheidend sein, für deren weitere Lebensplanung“,

betonte Färber die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit. Deswegen sei er sehr froh, dass das Land Rheinland-Pfalz mit dem Unterstützungsfonds die Kommunen hier bei der Weiterführung unterstützt. Die Mittelverwendung für die Schulsozialarbeit stellt auch eine Maßnahme für Integration und Inklusion dar.

Färber wies in dem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass sich der Stadtrat auf Anraten des Jugendhilfeausschusses bereits im Jahr 2014 deutlich für die Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen sowie Realschulen plus und Berufsschulen ausgesprochen habe. Hierfür wurden nach Einstellung der Bundes- und Landesmittel für diesen Bereich städtische Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

„Ich sehe die Hilfestellung durch Sozialarbeiter an Schulen für die Schulgemeinschaft, Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern als wichtig an und freue mich sehr, dass auch das Land diese Notwendigkeit erkannt und mit dem Unterstützungsfonds ein finanzielles Instrument zur Weiterführung der Schulsozialarbeit geschaffen hat“, so der Beigeordnete.