BAB61, Auf dem Hahnen“ – Am Montag (16.01.2017) gegen 12:15 Uhr staunte eine Streife des Schwerverkehrskontrolltrupps des PP Rheinpfalz nicht schlecht, als vor Ihnen ein rumänischer Sattelzug fuhr, der offensichtlich zu hoch und viel zu breit war. Die Beamten kontrollierten die Fahrzeugkombination auf dem Parkplatz „Auf dem Hahnen“ neben der BAB 61.
Hierbei stellten sie fest, dass der Sattelzug die zulässige maximale Höhe von vier Metern um gut 10 cm überschritten hatte. Die tatsächliche Breite betrug 285 cm und lag somit um 30 cm über dem maximal zulässigen Maß für Lkw.
Den Grund für die immense Überbreite stellten die Beamten schnell fest. Der Auflieger war in Rumänien mit 4,7 Tonnen Polstermaterial befüllt worden und das Ziel der Fahrt lag in Großbritannien.
Dem Fahrer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Die Halterfirma muss jetzt eine Umladung veranlassen da der benutzte Auflieger nicht zum Transport dieser Ladung geeignet ist. Da die Verkehrssicherheit durch den „schwangeren Lkw“ erheblich beeinträchtigt war erwartet den Fahrer und den Verlader nun hohe Bußgelder. Gegen den Halter wird ein sogenanntes Verfallsverfahren eingeleitet um den durch diese Fahrt erwirtschafteten Gewinn in Höhe von mehr als 2500 Euro abzuschöpfen.