Ludwigshafen, Frankenthal – Witterungsbedingt kam es in den vergangenen Tagen immer wieder zu Unfällen, bei denen Eisplatten von den Planen oder Ladeflächen von fahrenden Lkws herunter geweht wurden und dahinter fahrende Fahrzeuge beschädigten.
Meist bleibt es bei Sachschäden, insbesondere solche an der Windschutzscheibe. Bekannt sind aber auch Fälle, in denen die Wucht der Eisplatten ausreichte, die Windschutzscheibe zu durchschlagen, was mit erheblichen Gefahren für die Fahrzeuginsassen einher geht.
Die auf den Standstreifen, insbesondere in den Autobahnabfahrten, liegenden Mengen an Eisplatten weisen darauf hin, dass es sich nicht nur um Einzelfällen handelt. Dies hat auch die Autobahnpolizei Ruchheim erkannt und bereits mehrere Lkw-Fahrer kontrolliert und beanstandet, bei denen sich Eisplatten auf den Lkw befanden. Vereinzelt konnten auch im Rahmen der Streife entsprechende Vorfälle, bei den sich Eisplatten während der Fahrt vom Dach eines Lkw lösten, beobachtet und zur Anzeige gebracht werden.
Den betroffenen Lkw-Fahrer wurde anschließend die Weiterfahrt untersagt, bis sie ihr Fahrzeug wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt hatten.
Die Lkw-Fahrer erwartet in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 80 Euro. Im Falle eines Unfalls beläuft sich das Bußgeld auf 120 Euro. Hinzu kommt in allen Fällen ein Punkt in Flensburg.
Lkw-Fahrer sind verpflichtet, sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass sich keine Fremdgegenstände auf dem Dach, bzw. Aufbau des Lkws befinden. Dies stellt die Lkw-Fahrer natürlich auch vor Probleme, da das Dach nicht in allen Fällen erreicht und gesäubert werden kann. Einige Autohöfe bieten jedoch entsprechende Gerüste, mit deren Hilfe das Dach erreicht und gereinigt werden kann.
Nachfolgende Bilder verdeutlichen, welche Mengen an Eis sich auf einem Lkw befinden können.