Verbandsgemeinden Lauterecken-Wolfstein (ots) – Eine ältere Dame fällt nicht auf den sogenannten Enkeltrick herein.
Als die Frau am Donnerstag einen Telefonanruf erhielt und der Anrufer sich als ihr Enkel ausgab, erkannte sie sofort, dass es sich nicht um ihren Enkel handelte und beendete das Gespräch.
In einem anderen Fall fand ein Mann auf seinem Anrufbeantworter eine Nachricht, wonach angeblich ein Pfändungsbescheid der Vollzugsbehörde Stuttgart vorlag. Er wandte sich ratsuchend an die Polizei in Lauterecken. Dort wurde mitgeteilt, dass diese Telefonnummer einschlägig bekannt sei. Eine mögliche Zwangsvollstreckung wird nie telefonisch angekündigt. Nach einem Mahnverfahren erhält ein Betroffener einen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes immer in schriftlicher Form. Niemals als telefonische Aufforderung zur Zahlung, auch nicht per E-Mail. Beide Personen haben richtig reagiert, die Betrugsversuche erkannt und sofort die Polizei informiert.