Heidelberg – Die Parkraumbewirtschaftung Handschuhsheim wird zum 1. Februar 2017 eingeführt. Künftig ist das Parken im Geltungsbereich zwischen 7 und 20 Uhr nur noch für maximal zwei Stunden zulässig. Bewohnerinnen und Bewohner sowie eine begrenzte Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ansässigen Betriebe und Institutionen können mit einem Bewohnerparkausweis zeitlich unbegrenzt parken: Die Parkausweise sind im Bürgeramt Handschuhsheim, Dossenheimer Landstraße 13, erhältlich.
Um längere Wartezeiten im Bürgeramt zu vermeiden, sollte der Parkausweis vorzugsweise online beantragt werden. Das ist auf der städtischen Homepage möglich: Das Formular ist unter www.heidelberg.de >Leben >Mobilität >Parken >Anwohnerparken zu finden oder mithilfe des Suchbegriffs „Anwohnerparken“.
Bewohner, Geschäftsführer sowie eine begrenzte Zahl Mitarbeiter von ansässigen Betrieben können den sogenannten „Parkausweis H“ beantragen: Ausgestellt werden kann ein Parkausweis für je vier Mitarbeiter, maximal jedoch fünf Parkausweise pro Geschäft. Alle betroffenen Bewohner und Betriebe wurden mit einem Informationsschreiben über das Verfahren informiert.
Die Parkraumbewirtschaftung wird im Bereich zwischen Blumenthalstraße (exklusive), Bergstraße (inklusive), Friedensstraße – Mühlingstraße (inklusive) und Husarenstraße/Andreas-Hofer-Weg/Berliner Straße (inklusive) gelten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtteil hat das Konzept in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet. Ziele sind eine bessere Parkplatzsituation für die Bewohnerinnen und Bewohner, die bessere Erreichbarkeit der Geschäfte sowie eine geringere Lärm- und Abgasbelastung im Stadtteil.