Wiesbaden (ots) – Zwei Unfälle kurz hintereinander verursacht, zunächst geflüchtet
Ein 50-jähriger Wiesbadener befuhr in den frühen Morgenstunden mit seinem Pkw Mercedes die Taunusstraße in Richtung Sonnenberger Straße und stieß am Kureck zunächst gegen den Mast einer Fußgängerampel. Danach setzte er seine Fahrt über eine Grünfläche fort und stieß gegen drei am gegenüberliegenden Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge, welche hierdurch beschädigt wurden. Der Wiesbadener fuhr jetzt weiter auf der Sonnenberger Straße stadtauswärts und geriet etwa 500 Meter weiter, kurz vor der Einmündung Leberberg, in den Gegenverkehr, wo er mit dem Alfa Romeo einer 23-jährigen Mainzerin frontal kollidierte. Durch den Zusammenstoß wurde der Alfa Romeo auf zwei weitere geparkte Fahrzeuge geschoben.
Bei der Unfallaufnahme wurde von den Beamten festgestellt, dass der Wiesbadener erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Dies bedeutete für den 50-jährigen die Durchführung einer Blutentnahme sowie die Sicherstellung seines Führerscheins. Verletzt wurde bei den Unfällen glücklicherweise niemand. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 27.000 Euro.
Drei Schwerverletzte nach Unfall
Ein 19-jähriger Wiesbadener befuhr ebenfalls in den frühen Morgenstunden mit seinem Audi die B 455 aus Richtung Wiesbaden in Fahrtrichtung Mainz-Kastel. Er wollte auf den Zubringer zur A 66 Richtung Frankfurt auffahren, übersah offensichtlich einen dort fahrenden Peugeot eines 23-jährigen Wiesbadeners und fuhr nahezu ungebremst auf diesen auf. Durch den Aufprall wurde der Audi über die Leitplanke geschleudert und stieß gegen einen Brückenpfeiler. Der Fahrer sowie seine zwei 18- und 19-jährigen Mitfahrerinnen wurden bei dem Unfall schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Fahrer ebenfalls unter Alkoholeinfluss stand, was eine Blutentnahme sowie die Sicherstellung seines Führerscheines zur Folge hatte. Der Gesamtschaden wird auf ca. 15.000 Euro geschätzt.
Frontalzusammenstoß auf der B 54
Am frühen Sonntagmorgen kam es auf der B 54 im Bereich „Eiserne Hand“ zu einem Frontalzusammenstoß zweier Pkw. Hierbei wurde eine Person leicht, eine Person schwer verletzt. Zur Klärung des Unfallherganges wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden ein Gutachter eingesetzt.