Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Fußgönheim: Verkehrsunfall zwischen PKW und Fußgänger
Am Freitag, den 20.01.2017 gegen 19:10 Uhr kam es in der Bahnhofstraße in Fußgönheim zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einer 34 jährigen Fußgängerin. Der 70 jährige Fahrzeugführer befuhr mit seinem PKW die Bahnhofstraße in Fußgönheim aus Ortsmitte kommend und bog nach links in die Ellerstadter Straße ab. Hierbei übersah er die Fußgängerin, welche gerade die Straße überquerte. Hierbei zog sich die Fußgängerin leichte Verletzungen an Hand und Knie zu. Die Fußgängerin wurde durch den verständigten Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht, wo sie ambulant behandelt wurde. Gegen den Fahrer des PKW’s wurde ein Straf-verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Sachschaden am PKW entstand nicht.
Birkenheide: Sachbeschädigung durch Feuer
Am Samstag, den 21.01.2017 wurden, durch drei Kinder im Alter von 11 – 12 Jahren, Feuerwerkskörper abgebrannt. Die Kinder warfen die Feuerwerkskörper in eine blaue Mülltonne in der Schubertstraße in Birkenheide. Diese geriet hierdurch in Brand. Die Kinder flohen von der Örtlichkeit, konnten aber durch die Polizei in der Nähe kontrolliert werden. Sie wurden an die Erziehungsberechtigten überstellt. An der Mülltonne entstand nur geringer Sachschaden.
Lambsheim: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Am Freitag, den 21.01.20117 zwischen 14:00 Uhr und 17:40 Uhr wurde durch einen bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer der linke Außenspiegel eines in der Marktstraße in Lambsheim abgestellten Ford Galaxy beschädigt. Vermutlich wurde der Außenspiegel beim Vorbeifahren an dem Fahrzeug beschädigt. Der Sachschaden wird auf 450 € geschätzt. Der Unfallverursacher entfernte sich von der Unfallörtlichkeit ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.
In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Wer sachdienliche Hinweise zu den genannten Fällen geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Dudenhofen: Die Folgen einer Party unterschätzt
Aus noch ungeklärter Ursache kam am frühen Samstagmorgen ein 19-jähriger Autofahrer aus der Südpfalz auf der B39 nach links von der Fahrbahn ab und prallte dort gegen einen Baum. Durch den Aufprall verletzte sich der Fahrer an der Wirbelsäule und an der Hand. Während der Unfallaufnahme wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwillig durchgeführter Alkotest ergab dann auch einen Wert von 1,18 Promille.
Der junge Mann gab an, auf einer Party gewesen zu sein. Dort sei er bereits eingeschlafen, habe sich dann aber doch entschieden, nach Hause zu fahren – ein Fehler, wie sich heraus stellte. Jetzt liegt er im Krankenhaus, sein Führerschein wurde beschlagnahmt, das Fahrzeug ist Totalschaden und er muss sich wegen Straßenverkehrsgefährdung verantworten. Glücklicherweise wurden keine Unbeteiligten in Mitleidenschaft gezogen.