Sandhausen / Frankfurt am Main – Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in einer mündlichen Verhandlung die Sperre von Tim Kister von sechs Meisterschaftsspielen, wovon zwei Begegnungen für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurden, auf drei Spiele reduziert.
Tim Kister war am 16. Spieltag der 2. Liga gegen die Würzburger Kickers in der 79. Minute nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt (Heusweiler) des Feldes verwiesen worden.
In der vom Vorsitzenden Achim Späth geleiteten Verhandlung korrigierte das Bundesgericht die Einschätzung des DFB-Sportgerichts. Dr. Joachim Rain, Rechtsbeistand des SVS, erklärte: „Alle Umstände zusammen genommen führten zu der Einschätzung eines leichteren Falls einer Tätlichkeit gegen den Gegner. Der Spieler wollte seinen Gegenspieler lediglich zum Stolpern bringen, um einen Gegenangriff zu verhindern. Letztlich traf er ihn stärker als gewollt, weshalb eine Tätlichkeit vorliegt. Die Tatsache des Fouls und der folgerichtigen Roten Karten sind unbestritten, aber es lag weder eine Böswilligkeit des Spielers Kister vor, noch zog das Foul eine Verletzung nach sich. Dies führte zur neuen Einschätzung und der Reduzierung der Sperre.“
SVS-Geschäftsführer Otmar Schork fühlte sich bestätigt: „Wir freuen uns über die Reduzierung von Tims Sperre und sehen unser Bemühen belohnt. In Hinblick auf die bevorstehende schwere Rückrunde haben wir heute einen ersten Erfolg errungen.“
Kister wird dem SV Sandhausen somit noch in den Spielen bei Fortuna Düsseldorf und dem Heimspiel gegen Erzgebirge Aue fehlen, ein Spiel Sperre hatte er bereits gegen Hannover 96 verbüßt. Im Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart ist er wieder spielberechtigt.