Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat elf Ortsgemeinden und zwei Verbandsgemeinden im Programmjahr 2016 insgesamt mehr als 3,5 Millionen Euro aus dem Investitionsstock des Landes zugesagt. „Mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln können die Kommunen wichtige Projekte an Ortsstraßen oder Verwaltungsgebäuden realisieren“, sagte der Minister.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Die Ortsgemeinde Mertesheim im Landkreis Bad-Dürkheim erhält für die Sanierung der Friedhofsmauer 33.000 Euro.
Im Landkreis Südwestpfalz stehen der Gemeinde Winterbach 40.000 Euro für die Errichtung einer Gerätehalle zur Verfügung. Die Gemeinde Busenberg wird mit 110.000 Euro gefördert und kann damit die Talstraße ausbauen.
Im Landkreis Altenkirchen fördert das Land zwei Gemeinden. Die Stadt Betzdorf erhält für die Platzgestaltung der Klosterhof Siegterrassen 31.000 Euro. Die Gemeinde Mudersbach kann mit 53.000 Euro die energetische Sanierung der Mehrzweckhalle vorantreiben.
68.000 Euro gehen an die Ortsgemeinde Mehlingen im Landkreis Kaiserslautern, die die Mittel für die Erneuerung des Flachdaches der Mehrzweckhalle einsetzen will.
Neustadt an der Weinstraße erhält für Sicherungs- und Sanierungsarbeiten an der Brücke Rotkreuzstraße sowie im Bereich Humbold- und Stabenbergstraße 1.476.000 Euro.
Mit 1.100.000 Euro fördert das Land die Verbandsgemeinde Hermeskeil im Landkreis Trier-Saarbrug. Die Mittel werden für den barrierefreien Umbau sowie die energetische und brandschutztechnische Sanierung des Rathauses und der Tiefgarage eingesetzt.
Der Verbandsgemeinde Maifeld (Landkreis Mayen-Koblenz) stehen 40.000 Euro für die Sanierung der Holzfenster und der Eingangstür des Rathauses zur Verfügung.
Zur Beseitigung von Unwetterschäden im Landkreis Mainz-Bingen stellt das Land Mittel in Höhe von 603.000 Euro zur Verfügung. Die Gemeinde Niederheimbach erhält 180.000 Euro, Oberheimbach 60.000 Euro und Trechtingshausen 363.000 Euro.
Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld) erhält 24.000 Euro für den Ausbau städtischer Straßen.
Der Investitionsstock ist ein im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) verankertes Förderinstrument des Landes, mit dem kommunale Vorhaben gefördert werden können, für die keine speziellen Fördertatbestände bestehen. Typische Fälle sind Maßnahmen an Verwaltungsgebäuden, Gemeindehallen und -häusern sowie der Ausbau von Ortsstraßen. „Die Förderungen setzen wichtige Impulse für das Gewerbe, das Handwerk und damit letztlich für Arbeitsplätze im ganzen Land. Die Erfahrung zeigt, dass das ausgelöste Investitionsvolumen die öffentlich eingesetzten Mittel regelmäßig um ein Vielfaches übersteigt“, so der Minister.