Heidelberg – Um Wohnungsleerständen und Nutzungsänderungen von Wohn- in Gewerbefläche entgegenzuwirken, wird die Stadtverwaltung auf Beschluss des Gemeinderates eine Satzung zum Zweckentfremdungsverbot erarbeiten.
Damit folgte der Gemeinderat am 18. Februar 2016 mehrheitlich einem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion. Die Zweckentfremdungssatzung soll auf Grundlage des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes des Landes Baden-Württemberg entstehen. Als Anwendungszeitraum wird eine Dauer von fünf Jahren angestrebt.