Kaiserslautern – Die Gründungsdynamik im pfälzischen Handwerk hat im vergangenen Jahr nach zwei Jahren der Stagnation wieder leicht zugenommen.
Zu diesem Ergebnis kommt die Betriebsbilanz der Handwerkskammer der Pfalz für das Jahr 2016. Zum 31. Dezember 2016 waren bei der Handwerkskammer der Pfalz insgesamt 17.869 Handwerksbetriebe eingetragen. Das sind 78 Betriebe mehr als im Vorjahr.
Nach Auskunft der Handwerkskammer der Pfalz unterteilt sich der Gesamtbetriebsbestand zum Jahresende in 10.244 zulassungspflichtige Handwerksbetriebe der Anlage A, 4.464 Betriebe der Anlage B1, für die keine Zulassungspflicht besteht, und 3.160 Betriebe der Anlage B2, in der die handwerksähnlichen Gewerbe geführt werden und für die ebenfalls keine Zulassungspflicht besteht. Ein Betrieb ist auf der Grundlage des Kleinunternehmergesetzes eingetragen.
In den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) wurden 107 Betriebe weniger registriert als im Vorjahr. Hier ist die Meisterprüfung für die selbständige Berufsausübung erforderlich. Ihr sind aber auch andere Prüfungen gleichgestellt, beispielsweise der Ingenieurabschluss oder die Technikerprüfung. Und die so genannte „Altgesellenregelung“ ermöglicht auch Gesellen, sich unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Ausübungsberechtigung selbständig zu machen.
Die größten Zuwächse waren mit 173 Betrieben in den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) zu verzeichnen. Die meisten Zuwächse entfallen auf das Fotografenhandwerk (62), das Gebäudereiniger-handwerk (48), das Maßschneiderhandwerk (17) und das Parkettlegerhandwerk (16). Ebenfalls zugenommen haben mit 12 Betrieben die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2), wo wie in der Anlage B1 keine Qualifikationsvoraussetzungen für die Selbständigkeit verlangt werden. Der mit Abstand größte Zuwachs war dabei mit 41 Betrieben im Kosmetikergewerbe zu verzeichnen.