Viernheim – Manche Verkehrsteilnehmer sind unverbesserlich. Allgemeingültige Verbotsschilder scheinen für sie keine Gültigkeit zu haben. Problematisch wird es dann, wenn speziell in Feuerwehrzufahrten so verkehrsbehindernd geparkt wird, dass für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen) im Einsatz kein Durchkommen mehr ist.
Verheerende Folgen sind vorprogrammiert, wenn insbesondere amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten rücksichtslos zugeparkt werden, aufgestellte Verbotsschilder (absolutes Halteverbot-Zeichen Z283 mit dem Zusatz „Feuerwehrzufahrt“) beispielsweise vor dem Krankenhaus, der Zufahrt zur Goetheschule von der Weinheimer Straße aus und vor den Schulen und dem Bürgerhaus einfach nicht beachtet werden.
Dagegen will das Ordnungsamt jetzt konsequent vorgehen und verstärkt Kontrollen durchführen. Im Klartext heißt das: Wer in einer Feuerwehranfahrtszone bzw. einer Feuerwehrzufahrt parkt, dessen Fahrzeug wird ab sofort abgeschleppt. Für den Fahrzeugbesitzer hat dies empfindliche Folgen: hohe Abschleppkosten, Verwarnungsgeld und bei konkreter Behinderung einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Gleiches gilt für rücksichtsloses Zuparken von Einmündungsbereichen wie zum Beispiel in der Wiesenstraße, die mit absolutem Haltverbot belegt sind.
Die Stadtverwaltung Viernheim bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Strafzettel allein nicht ausreichen, um bei notorischen Falschparkern eine Verhaltensänderung zu bewirken. Aus diesem Grunde wird die Stadtpolizei in Zukunft – im Interesse der Allgemeinheit! – sofort abschleppen lassen. Die Straßenverkehrsordnung lässt dies ausdrücklich zu.