Heidelberg – Für die Landtagswahl am Sonntag, 13. März 2016, gibt es in Heidelberg insgesamt 95 Wahlbezirke, die 27 öffentlichen Gebäuden zugeordnet sind.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am 21. Februar erhalten haben sollten.
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum in Heidelberg oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine für die Landtagswahl 2016 können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten oder im Internet (www.heidelberg.de) beantragt werden. Die Antragsfrist endet am Freitag, 11. März 2016; die Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet.
Die meisten Wahllokale sind rollstuhlgerecht
Der Großteil der Wahllokale ist auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste unten). Wer in einem der rollstuhlgerechten Wahlräume wählen möchte, ohne dort wahlberechtigt zu sein, muss allerdings ebenfalls vorher einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen.
Änderungen bei einzelnen Wahllokalen
- Die ehemalige Robert-Koch-Schule heißt jetzt Marie-Marcks-Schule.
- Aus organisatorischen Gründen sind die Wahlbezirke 007-07 und 007-10, die bisher in der Marie-Marcks-Schule untergebracht waren, in der benachbarten Geschwister-Scholl-Schule, Zimmer C 7 und C 8, untergebracht.
- Nach den Umbauarbeiten hat das Gebäude Kurpfalzschule einen rollstuhlgerechten Zugang.
- In der IGH sind die Wahlbezirke nicht mehr in der Primarstufe untergebracht, sondern im naturwissenschaftlichen Bereich des Hauptgebäudes (der Zugang erfolgt vom Erlenweg/Max-Joseph-Straße).
- In der Bahnstadt wurde aufgrund der erhöhten Zahl an Wahlberechtigten die Einrichtung eines zweiten Wahlbezirks notwendig. Der Wahlbezirk 015-02 wird in der städtischen Kindertagesstätte Schwetzinger Terrasse eingerichtet.
Die Wahlgebäude im Stadtgebiet Heidelberg:
Gebäude / Anschrift
- Schlierbach-Grundschule, Schlierbacher Landstraße 23, rollstuhlgerecht
- Rathaus, Marktplatz 10, rollstuhlgerecht
- Hölderlin-Gymnasium, Friedrich-Ebert-Anlage 43, rollstuhlgerecht
- Volkshochschule Heidelberg, Bergheimer Straße 76, rollstuhlgerecht
- Landhausschule, Landhausstraße 20, nicht rollstuhlgerecht
- Willy-Hellpach-Schule, Römerstraße 77, rollstuhlgerecht
- Englisches Institut, Rheinstraße 14, rollstuhlgerecht
- Eichendorffhalle, Heidelberger Straße 50-52, rollstuhlgerecht
- Internationale Gesamtschule Heidelberg, Baden-Badener Straße 14, rollstuhlgerecht
- Kurpfalzschule, Schäfergasse 18, rollstuhlgerecht
- Marie-Marcks-Schule, Königsberger Straße 2a, rollstuhlgerecht
- Geschwister-Scholl-Schule, Königsberger Straße 2, rollstuhlgerecht
- Albert-Schweitzer-Schule, Schwanenweg 3, rollstuhlgerecht
- Fröbelschule, Mannheimer Straße 217, rollstuhlgerecht
- Johannes-Gutenberg-Schule,Wieblinger Weg 24/7, rollstuhlgerecht
- Heiligenbergschule, Berliner Straße 100, nicht rollstuhlgerecht
- Tiefburgschule, Kriegsstraße 14, rollstuhlgerecht
- Tiefburgschule,An der Tiefburg, rollstuhlgerecht
- Bürgeramt Handschuhsheim, Dossenheimer Landstraße 13, rollstuhlgerecht
- Bürgeramt Neuenheim,Rahmengasse 21, rollstuhlgerecht
- Johannes-Kepler-Realschule, Mönchhofstraße 24, nicht rollstuhlgerecht
- Bunsen-Gymnasium, Humboldtstraße 23, nicht rollstuhlgerecht
- Waldparkschule, Am Waldrand 21, nicht rollstuhlgerecht
- Grundschule Emmertsgrund, Forum 1, rollstuhlgerecht
- Neckarschule, Peterstaler Straße 15, nicht rollstuhlgerecht
- Steinbachhalle, Am Fürstenweiher 40, rollstuhlgerecht
- Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal, Wilhelmsfelder Straße 107, rollstuhlgerecht
- Städt. Kindertagesstätte Schwetzinger Terrasse, Langer Anger 27, rollstuhlgerecht