Neustadt an der Weinstraße/Speyer – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat den Planfeststellungsantrag der BASF SE zur Erweiterung ihrer Deponie Flotzgrün um einen achten Bauabschnitt positiv entschieden. Damit können ab 2018 über einen Zeitraum von 22 Jahren 170 000 Tonnen mineralische Abfälle pro Jahr – wie schon bisher per Schiff – auf die neue Fläche mit einer Größe von rund zehn Hektar verbracht werden. Es handelt sich dabei ausschließlich um eigene Abfälle der BASF, insbesondere um Bodenaushub und nicht verwertbaren Bauschutt vom Werksgelände Ludwigshafen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde zugleich die Umweltverträglichkeit des Vorhabens festgestellt. Gewährleistet wird diese auch durch die Verpflichtung der BASF zu umfangreichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen*, die über Nebenbestimmungen Bestandteil und damit Bedingung der Genehmigung wurden. Insbesondere stellt der Bescheid fest, dass von der Errichtung und dem Betrieb des achten Deponieabschnitts keine Gefahren für die menschliche Gesundheit, das Grundwasser oder die Trinkwassergewinnung ausgehen; gleichzeitig trifft er durch seine Detailregelungen Vorsorge gegen eine mögliche Beeinträchtigung dieser Belange.
Die fachgerechte Ausführung der Maßnahme wird unter anderem durch ein Qualitätsmanagement und die Einschaltung eines Fremdprüfers sichergestellt. Bei der Gesamtabwägung der Genehmigung wurde berücksichtigt, dass neben der Sicherstellung einer fachgerechten Abfallentsorgung die Umweltbelange und die Sicherung der Trinkwasserversorgung der Stadt Speyer von hoher Bedeutung sind. Dies gilt auch für den hier vorliegenden Fall einer öffentlich nicht zugänglichen Deponie eines Privatbetreibers.
Das gesamte Deponiegelände erstreckt sich über eine Fläche von 85 Hektar. Die Abfallanlieferung erfolgt über den Wasserweg Rhein und Berghäuser Altrhein, wo die Deponie über eine eigene Umschlagstelle verfügt. Auf der Deponie entstehendes Abwasser (Sickerwasser und verunreinigtes Oberflächenwasser) wird ebenfalls auf dem Wasserweg zurück zum Werksgelände transportiert und in der BASF-Kläranlage gereinigt.
Das Deponiegelände gliedert sich in insgesamt zehn Ablagerungsabschnitte. Die Abschnitte eins bis sechs sind bereits komplett verfüllt. Der Auslastungsgrad des Abschnitts sieben, dessen Bau und Betrieb 1993 genehmigt worden war, liegt mittlerweile bei etwa 72 Prozent, so dass dort mit einer vollständigen Verfüllung im Jahr 2018 zu rechnen ist. Der achte Abschnitt, der eine Kapazität von 2,2 Millionen Kubikmetern besitzen wird, schließt unmittelbar an den siebten Abschnitt an und wird derzeit zum Teil als Lagerfläche für Baustoffe genutzt, überwiegend jedoch als Grünfläche. Der neunte Deponieabschnitt ist momentan landwirtschaftliche Fläche und soll bei Einrichtung und Betrieb des achten Ablagerungsabschnitts teilweise als Lagerfläche dienen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen können Teile dieser Flächen in die Grünlandnutzung zurückgegeben werden.
Im Januar 1966 hatte das ehemalige Landratsamt Speyer die erste Genehmigung für eine Rückstandsdeponie auf Flotzgrün erteilt. Schon die damalige Gesamtplanung der BASF hatte zehn Deponieabschnitte vorgesehen, wobei zunächst die Abschnitte eins bis fünf gebaut und betrieben wurden. Ab dem Jahr 1972 unterlag die Deponie Flotzgrün den Abfallgesetzen und der Zuständigkeit der früheren Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, heute der SGD Süd. Bei dieser hatte die BASF SE dann am 7. April 2015 das nun entschiedene abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren mit inkludierter Umweltverträglichkeitsuntersuchung beantragt. Ein entsprechender Erörterungstermin fand am 20. und 21. Januar 2016 im Ratssaal der Stadt Speyer statt.
Planfeststellungsbeschluss (Link)
*Maßnahmen sind z.B.
- Staubimmissionen: Befeuchtung staubender Materialien; Planierung und Verdichtung mineralischer Abfälle möglichst arbeitstäglich, mindestens aber wöchentlich; regelmäßige Reinigung und Befeuchtung asphaltierter Fahrstrecken sowie Befeuchtung unbefestigter Fahrstrecken; Minimierung der Kipphöhen bei Umschlag und Einbauvorgängen
- Pflanzen, Tieren und Biodiversität:
Vermeidung und Verminderung:
- Optimierung der Lage der temporären Schiffsentladestelle
Um Eingriffe so gering wie möglich zu halten, wurde ein Bereich ausgewählt, der nicht dicht bewachsen ist bzw. wo bereits eine Gehölzschneise besteht, die in Richtung Osten erweitert werden muss.
- Maßnahmen zur Minderung von Lärmemissionen
Während und insbesondere außerhalb von regulären Betriebsarbeitszeiten werden potenzielle Lärmemissionen auf das notwendige Maß beschränkt. Die Beeinträchtigung von Tieren und insbesondere Vögeln wird dadurch minimiert.
Ausgleich:
- Für die Kreuzkröte sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Hierfür werden überstaubare Bodenvertiefungen in Form von drei Mulden angelegt.
Vor Beginn der Baumaßnahme werden die Flächen nach Kreuzkröten abgesucht und diese ggfs. umgesetzt.
- Für die Verluste von Offenlandbiotopen (insbesondere Säume, Grünland, Acker) werden neue Grünländer und Feuchtwiesen im Bereich von derzeitigen Ackerflächen entwickelt. Entstehende Gehölzverluste (Pappelreihe, Gehölzgruppe, Einzelbäume) werden durch Neupflanzungen im Bereich der südlichen Böschung des 8. Deponieabschnitts sowie auf externen Ausgleichsflächen ausgeglichen.
Einwendungen/Stellungnahmen:
1 private Einwenderin.
weitere Einwendungen / Stellungnahmen von Kommunen wie der Stadt Speyer und der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen.
Der BUND ist formal nicht Einwender, sondern ein klageberechtigter Umweltverband, der im Verfahren Stellungnahmen abgegeben hat.