Stuttgart – Wegen der Vogelgrippe gilt zurzeit für Legehennen in Baden-Württemberg eine Stallpflicht. Aus Freilandeiern werden so Eier aus Bodenhaltung. Bis zu zwölf Wochen werden sie weiter als in der Regel teurere Freilandeier verkauft.
Die Kennzeichnung von Eiern ist klar gesetzlich geregelt: Neben der Herkunft muss u.a. auch die Haltungsform angegeben werden. Die Stallpflicht für Legehennen führt zu einer Änderung in der Haltung, über die Verbraucher nicht informiert werden. Bis zwölf Wochen nach Beginn der Stallpflicht dürfen die Eier weiterhin als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden. Eier von Hühnern, die zurzeit im Stall gehalten werden, kommen so als Eier aus Freilandhaltung auf den Markt und werden als solche – in der Regel teurer – verkauft. Wird die Stallpflicht unterbrochen und neu angeordnet, wie jetzt in Baden-Württemberg, beginnt die Frist von neuem.
„Die Stallpflicht für Legehennen darf nicht zu einer Täuschung über die Haltungsform führen“, fordert Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verbraucher erwarten bei Eiern, die als Freilandeier gekennzeichnet sind, Eier von Hühnern, die auch entsprechend gehalten werden. Nicht zuletzt sind sie auch bereit, einen höheren Preis dafür zu zahlen. Bei einer staatlich verordneten Stallpflicht ist die Verbrauchererwartung an die Kennzeichnung von Freilandeiern bereits ab dem ersten Tag nicht mehr gedeckt. „Wir fordern eine eindeutige Kennzeichnung der Stalleier von Anfang an“, so Manthey. So könnte beispielsweise durch einen Aufkleber auf der Schauseite der Verpackung auf die Stallpflicht und die damit verbundene Änderung in der Haltung hingewiesen werden.