Mainz – Immer mehr Winzer in Rheinhessen strukturieren ihr Weinsortiment nach einer dreistufigen Herkunfts- und Qualitätspyramide. Die Einteilung in Gutsweine, Ortsweine und Lagenweine folgt dabei dem Grundsatz „Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität.“
Der Weinbauverband Rheinhessen hat schon vor einigen Jahren diese Einteilung mit der Gestaltung des Qualitäts- und Herkunftsmodells Rheinhessen gefördert. In anderen Anbaugebieten ist der Trend zu dieser Systematik ebenfalls zu erkennen. Ingo Steitz, Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, weist in diesem Zusammenhang auf eine Verwechslungsgefahr zwischen Ortsweinen und Bereichsweinen im größten deutschen Weinbaugebiet hin.
Das Weinbaugebiet Rheinhessen ist in drei Bereiche gegliedert: Bingen, Nierstein und Wonnegau. Problematisch sei laut Steitz die Namensgleichheit der beiden Bereiche Bingen und Nierstein mit den jeweiligen Orten. Eine eindeutige Unterscheidung zwischen den Bereichsweinen und den in der Qualitätspyramide höher stehenden Ortsweinen sei deshalb nicht gewährleistet. Diese Befürchtung sei auch von Seiten einiger Winzer an ihn herangetragen worden. Zwar sei laut Weinverordnung die Angabe „Bereich“ der geographischen Bezeichnung voran zu stellen, wenn sie mit einer anderen geografischen Bezeichnung identisch oder verwechselbar ist. Dies gelte demnach auch für die Bereiche Bingen und Nierstein, aber nur die wenigsten Verbraucher könnten diesen Unterschied identifizieren.
Steitz wandte sich deshalb in einem Brief an den Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Herrn Andy Becht. Darin bittet er um Prüfung, ob und auf welchem Weg die beiden Bereichsnamen geändert werden könnten, um damit die Verwechslungsgefahr mit entsprechenden Ortsweinen auszuschließen. Alternativbezeichnungen bringe der Weinbauverband im Laufe eines Änderungsverfahrens gerne ein.
Der Fokus rheinhessischer Winzer läge zunehmend auf den Ortweinen und für viele Weingüter bildeten sie eine wichtige Kategorie innerhalb ihres Sortiments. Die Unterstützung des Ministeriums und ein zeitnahes Handeln seien deshalb wünschenswert, so Steitz.