Frankfurt am Main – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.
Gemeinsam mit Bürgern im Frankfurter Süden für mehr Ruhe – Erste Bürgerveranstaltung der Stadt zum Thema Fluglärmobergrenzen
„Das Konzept der Landesregierung reduziert nicht den aktuellen Lärm. Wir brauchen aber dringend eine annehmbare Perspektive, damit es in unserer Stadt endlich leiser wird“, so Dr. Ursula Fechter, Magistratsmitglied und Fluglärmschutzbeauftragte der städtischen Stabsstelle für Fluglärmschutz. Bei der Auftaktveranstaltung startete die neu geschaffene Institution der Stadt Frankfurt am 2. Februar im Haus am Dom mit dem Thema Fluglärmobergrenzen. So steht die Stabsstelle dafür ein, dass es in Frankfurt leiser werden muss. Nachtflugverbot, Erweiterung der Nachtrandstunden von 22 bis 6 Uhr und eigene Messstationen sind nur einige der Ziele, die der städtische Fluglärmschutz seit seiner Errichtung am 1. Oktober 2016 durchsetzen will.
Neben den Initiatoren der Auftaktveranstaltung, Oberbürgermeister Feldmann und der Fluglärmschutzbeauftragen Fechter, sprach Horst Weise, Deutscher Fluglärmdienst, über das Lärmobergrenzen-Konzept der Landesregierung. Rechtsanwalt Thomas Mehler informierte über die Kriterien für rechtsverbindliche Lärmobergrenzen. „Die Überschreitung der festgelegten Lärmobergrenzen muss durch ein für die Bevölkerung transparentes Monitoring überwacht werden. Ihre Überschreitung muss Folgen haben“, erklärte Peter Feldmann am Abend.
„Das Konzept der Landesregierung bedeutet, dass es lauter, nicht leiser wird“, erklärte Weise. Obwohl sich der Lärm durch den technischen Fortschritt innerhalb der vergangenen zehn Jahre nur um 1,8 Dezibel verringert habe, versuche die Luftfahrtindustrie Tagflüge in die Nacht zu verlegen. „Aktuell sind es 133 Flugbewegungen pro Nacht – für Betroffene ist das ein Albtraum“, so der Informatiker.
Anschließend referierte Rechtsanwalt Mehler und gab den Anwesenden einen Ausblick aus der rechtlichen Perspektive: „Als sogenannter Auflagenvorbehalt ist im Planfeststellungsbeschluss jederzeit eine Anordnung von Schutzauflagen zum aktiven Schallschutz möglich, insbesondere wenn sie nicht die 701.000 Flugbewegungen betreffen.“ So empfiehlt er abschließend, die Lärmobergrenze in den Landesentwicklungsplan aufzunehmen.
Sanierung der Fahrbahndecke: Verkehrsbehinderungen auf der B8
Während der Sanierung der Fahrbahndecke der Bundesstraße 8 zwischen Fechenheim und Maintal kommt es von Montag, 6. Februar, bis voraussichtlich Mitte Juni zu Verkehrsbehinderungen. Die Baustelle befindet sich zwischen der Kreuzung B8/Rumpenheimer Fähre und der Omega-Brücke in Fechenheim. In beiden Fahrtrichtungen steht jeweils nur eine Fahrspur zur Verfügung, der Durchgangsverkehr kann zwischen Hanau und Frankfurt auf die A661 und die A3 ausweichen. Für den Fußgänger- und Radverkehr sind Umleitungen ausgeschildert.
Weitere aktuelle Verkehrsinformationen finden sich unter www.mainziel.de.
Jetzt anmelden für Osterferien auf der Wegscheide
Langsam rücken die Osterferien in Sicht, Frankfurter Kinder können sie bei zwei Freizeiten auf der Wegscheide verbringen.
Geländespiele, Fußball, Ausflüge an den Haselbach und Lagerfeuer sind nur ein paar Programmpunkte der traditionellen Freizeit vom 2. bis 9. April. Auch die Englisch-Sprachfreizeit bietet Spiel, Sport und Spaß – und dazu ein paar Einheiten spielerischer Englischunterricht, die auf das Sprachniveau der Kinder ausgerichtet sind. Die Sprachfreizeit findet ebenfalls vom 2. bis 9. April statt.
Jede Gruppe wohnt mit erfahrenen Betreuerinnen und Betreuern in einem eigenen Haus. Das Angebot beinhaltet Betreuung, Unterkunft, Verpflegung und Bustransfer und richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 14 Jahren. Die Englischfreizeit ist für Schüler ab der 4. Klasse bis 14 Jahre geeignet.
Die Teilnahme an der Osterfreizeit kostet 248 Euro, die an der Englisch-Sprachfreizeit 338 Euro. Frankfurter Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 25 Prozent.
Info und Anmeldung bei der Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide, Telefon 069/612845, Fax 069/212-44616, E-Mail: kontakt@wegscheide.org, www.wegscheide.org.
Grünflächenamt fällt Bäume
In den kommenden Wochen muss das Grünflächenamt eine Fichte (Baum Nummer 60) und eine Birke (Nummer 58) im Damaschkeanger fällen, weil beide Bäume – gemessen an der Baumhöhe – einen zu geringen Verwurzelungsraum haben und deshalb Kippgefahr besteht. Nachpflanzungen wird es nicht geben.
Wegen eines Verwurzelungsschadens und Pilzbefall muss eine Birke (Nummer 52) in der Fritz-Tarnow-Straße gefällt werden, es wird kein neuer Baum nachgepflanzt.
Auch mehrere Pappeln und Weiden (Nummern unbekannt) am Rad- und Gehweg von Bonames nach Harheim werden gefällt, weil durch ihre starke Schräglage Unfallgefahr besteht. Auf Nachpflanzungen wird wegen der fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten verzichtet.
Wahlberechtigte können der Weitergabe persönlicher Daten widersprechen
Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt. In den sechs Monaten davor – also ab März – dürfen Parteien und Träger von Wahlvorschlägen Auskunft über Namen, Vornamen und Anschriften von Wahlberechtigten erhalten. Die Gruppenzusammensetzung bestimmt sich durch das Lebensalter: So können die Parteien beispielsweise spezielle Informationen für Erstwähler versenden.
Alle Wahlberechtigten können sich im Melderegister eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Daten an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen oder Abstimmungen eintragen lassen. Diese Übermittlungssperre wird auf formlosen schriftlichen Antrag hin auf Dauer eingetragen und muss nicht begründet werden. Die Übermittlungssperre gilt bis zum Widerruf durch die Bürgerin oder den Bürger. Bereits eingetragene Übermittlungssperren werden weiterhin beachtet.
Die Anträge auf Eintragung einer Übermittlungssperre sind in Frankfurt an das Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Abteilung Bürgeramt, 60275 Frankfurt am Main, zu richten.