Heidelberg – Zum Thema Vogelgrippe informiert die Stadt Heidelberg darüber, dass im Stadtgebiet bis dato keine infizierten Vögel gefunden worden sind. Die Untersuchungen werden fortgeführt. Infektionen des Menschen mit dem Vogelgrippevirus H5N8 wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Bürgerinnen und Bürger sollten dennoch den Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen meiden. Dies gilt besonders für verendete Tiere.
Eine Liste mit den häufigsten Fragen zur Vogelgrippe vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) und die Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Vogelgrippe sind online zu finden auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de. Für Fragen steht außerdem die Veterinärabteilung des Bürgeramtes der Stadt Heidelberg unter Telefon 06221 58-17030 zur Verfügung.
Landesweite Stallpflicht für Geflügel gilt nur noch in Risikogebieten
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat am 30. Januar 2017 per Erlass angeordnet, dass die Stallpflicht nur noch in bestimmten Risikogebieten bestehen bleibt. Für den Stadtkreis Heidelberg bedeutet dies, dass nur noch Geflügelhaltungen, die in einer Zone von 500 Metern zum Neckar liegen, ihre Tiere weiterhin im Stall halten müssen. Diese Stallpflicht für Geflügelhaltungen in den Risikogebieten gilt bis zum 15. März 2017.