Karlsruhe – Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ist von der Rechtsaufsichtsbehörde – Regierungspräsidium Karlsruhe – mit Erlass vom 9. Januar bestätigt worden.
Vom 6. bis 14. Februar liegt der Plan montags bis freitags von 8 bis 17.30 Uhr im Rathaus am Marktplatz, Zimmer C 305, öffentlich aus. Die Haushaltssatzung wird im Amtsblatt für den Stadtkreis Karlsruhe vom 3. Februar 2017 bekannt gemacht.