Kreis Südliche Weinstraße: Die Polizei-News

Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Einbruch in ASV Sportheim

Eschbach: 02./03. Februar 2017 – Unbekannte Täter suchten in der Nacht zum Freitag das Sportheim in Eschbach auf. Über ein aufgehebeltes Fenster auf der Rückseite des Vereinsheimes drangen sie ein und durchsuchten sämtliche Räumlichkeiten. Sie versuchten auch die Brandschutztür zum Kellerraum aufzuhebeln, was jedoch misslang. Entwendet wurde lediglich ein kleiner Münzgeldbetrag aus der Jugendkasse. Der angerichtete Schaden steht in keinem Verhältnis zum Diebesgut und beträgt mehrere tausend Euro. Hinweise über verdächtige Wahrnehmungen in der Nacht nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 06341-2870 entgegen.

Annweiler: Dieseldiebstahl

Zwischen dem 02.02.17, 13 Uhr, und dem 03.02.17, 02.30 Uhr, wurde aus einem In den Bruchwiesen abgestellten LKW 260 Liter Diesel im Wert von 312 Euro abgezapft.

Hinweise bitte an die Polizei Annweiler, Tel. 06346-9646-19 oder pwannweiler@polizei.rlp.de

Einbruch in Sportheim

Klingenmünster: 31.01.-02.02.2017

Im Zeitraum von Dienstag bis Donnerstag wurde durch Unbekannt in das Sportheim des SV Klingenmünster eingebrochen. Der oder die Täter warfen einen Stein in eine Fensterscheibe, gelangten anschließend in das Sportheim, wo mehrere Räume durchsucht wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde nichts entwendet. Die Höhe des Sachschadens ist noch ungeklärt.

Edenkoben: Verkehrskontrolle

Am 02.02.2017, im Zeitraum von 14:00 bis 15:00Uhr, wurde das Stopp-Schild an der Ausfahrt Edenkoben der A 65, Fahrtrichtung von Neustadt nach Edenkoben, überwacht. Es mussten 16 Fahrzeugführer gebührenpflichtig verwarnt werden, die an der Haltelinie nicht anhielten. Missachtung der Vorfahrt ist und bleibt eine der Hauptunfallursachen und es war schon auffällig, wie viele Fahrzeugführer das unbedingte Haltegebot in der kurzen Zeit nicht befolgten.

Hainfeld: Fahren ohne Fahrerlaubnis I

Am 02.02.2017, gegen 17:15 Uhr, wurde ein 53jähriger Landauer in der Weinstraße in Hainfeld mit seinem Roller einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Roller ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 50km/h ist und der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Dadurch dürfte er sich wegen eines Verstoßes nach § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis – strafbar gemacht haben. Den Roller musste er vor Ort abstellen und dann wurde er zu seiner Arbeitsstelle nach Edenkoben verbracht. Der Roller gehörte nämlich seinem Chef, der sich nun wegen Zulassen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten muss.

Gommersheim: Fahren ohne Fahrerlaubnis II

Am 03.02.2017, gegen 03:40 Uhr, befuhr ein 32jähriger mit seinem Roller die Hauptstraße in Gommersheim in Richtung Schwegenheim mit einer Geschwindigkeit von ca. 60-70 km/h. Bei einer Verkehrskontrolle händigte er lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Eine Fahrerlaubnis besitzt er nicht. Er muss sich nun wegen Verstoßes gegen § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis – strafrechtlich verantworten. Zudem dürfte die Betriebserlaubnis seines Rollers erloschen sein, da die Fahrzeugart geändert worden ist.