Heppenheim – Anlässlich der bevorstehenden Direktwahl des Bürgermeisters in der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2017 und einer evtl. erforderlich werdenden Stichwahl am 26. März 2017 informiert die Kreisstadt Heppenheim über wichtige Abläufe zur Durchführung der Wahl.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versendet. Sie gelten für beide Wahlgänge. Beim ersten Wahlgang am 12. März werden die Wahlbenachrichtigungen bei der Stimmabgabe im Wahllokal wieder zurückgegeben. Für die etwaige Stichwahl werden keine neuen Benachrichtigungen verschickt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Vordruck, mit dem die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Der Antrag kann gleichzeitig für beide Wahlen gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen für die evtl. stattfindende Stichwahl werden dann automatisch versendet.
Für die Direktwahl des Bürgermeisters in der Kreisstadt Heppenheim ist wahlberechtigt, wer am Wahltag Deutscher oder Bürger der Europäischen Union ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, also am 12. März 1999 oder früher geboren ist, seit mindestens drei Monaten in der Kreisstadt Heppenheim mit Hauptwohnung gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Für die evtl. stattfindende Stichwahl ist außerdem wahlberechtigt, wer diese Voraussetzungen in der Zeit vom 13. März bis 26. März erfüllt.
Wer bis 19. Februar 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich bis zum 24. Februar 2017 mit dem Wahlamt unter der Rufnummer 06252 13-3009 in Verbindung setzen.
Zusätzlich zu der Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax oder über das Internet zu beantragen, können seit 30. Januar 2017 die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Die Stimme kann dort dann auch gleich an Ort und Stelle per Briefwahl abgegeben werden.