Symbolbild (Foto: Pixabay)
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Kreis Mainz-Bingen – Nach dem Fund eines toten, mit Geflügelpest infizierten Schwanes in der Nähe des Biebricher Schlosses direkt am Rheinufer, erinnert das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen noch mal an die Maßnahmen zur Bekämpfung des Erregers:

Nach wie vor gilt im gesamten Kreis Mainz-Bingen sowie im Stadtgebiet Mainz eine Stallpflicht für Geflügelbestände. Diese bleibt voraussichtlich noch mindestens bis Ende Februar bestehen. Zusätzlich müssen Halter weitere Schutz- und Vorsichtsmaßnamen treffen.

Wird die Stallpflicht nicht eingehalten oder gegen andere Sicherheitsmaßnahmen verstoßen, drohen Bußgelder in dreistelliger Höhe. Die Kreisverwaltung kontrolliert weiterhin verstärkt, ob Geflügelhalter alle Auflagen rund um die Stallpflicht einhalten.

„Es gilt die Geflügelhalter zu schützen, die sich an die angeordneten Maßnahmen halten“,

so Wacker. Denn: Ist der Virus eingeschleppt, müssen nicht nur die infizierten Geflügelbestände gekeult werden sondern je nach Lage alle im Umkreis von bis zu drei Kilometern.

Ständig aktualisierte Lagedarstellungen und Risikoeinschätzungen finden Interessierte auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de/de/home. Auf der Homepage der Kreisverwaltung www.mainz-bingen.de gibt es unter dem Schlagwort „Veterinärwesen“ und dann „Tierseuchen“ weitere Informationen. Fragen beantwortet das Veterinäramt telefonisch unter 06131/69333-0 oder per E-Mail unter abt41@mainz-bingen.de.