Kreis Karlsruhe: Stabile Abfallgebühren 2017 Bescheide werden Mitte Februar verschickt

Karlsruhe – Ab 20. Februar 2017 erhalten die rund 112.000 Haushaltskunden des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Karlsruhe ihren Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2017. Diese werden in der Regel den Grundstückseigentümern zugeschickt. Die Bescheide umfassen die Endabrechnung für das vergangene sowie die Festsetzung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Ein Hinweisblatt mit ausführlichen Erläuterungen liegt bei. Die Gebührensätze bleiben weiterhin stabil.

Die Endabrechnung für das Jahr 2016 basiert auf Anzahl und Größe der genutzten Restmüllbehälter sowie den in Anspruch genommenen Leerungen. Alle Restmüllbehälter sind mit einem elektronischen Chip ausgestattet, um den Behälter zu identifizieren und die Leerungen elektronisch zu registrieren. Vier Pflichtleerungen werden auf alle Fälle berechnet.

Die Vorauszahlungen für 2017 werden im Regelfall auf der Grundlage des aktuellen Behälterbestandes und der im Jahr 2016 genutzten Leerungen berechnet. Auf dem Bescheid sind die jeweils zu zahlenden Abfallgebühren ausgewiesen. Die beiden Raten sind im ersten und zweiten Halbjahr bis zu den im Bescheid genannten Terminen zu bezahlen. Liegt dem Landkreis Karlsruhe ein Lastschriftmandat für die Abfallgebühren vor, besteht nicht die Gefahr, die Zahlung der Gebühren zu versäumen, wofür sonst Mahngebühren anfallen.

Für alle Fragen rund um die Abfallgebührenabrechnung steht das Team des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 98 20 20 zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Auch auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de finden sich ausführliche Erläuterungen zu den Abfallgebühren.