Heppenheim – „Seit fast drei Monaten gilt inzwischen in Hessen die Stallpflicht. Mit heutigem Erlass ist diese – zumindest für einen Großteil des Kreises Bergstraße – aufgehoben“, gibt die zuständige Dezernentin für Veterinärwesen Diana Stolz die Entscheidung des Hessischen Umweltministeriums bekannt.
Für die Kommunen Groß-Rohrheim, Biblis, Bürstadt und Lampertheim, die in den ausgewiesenen Risikogebieten entlang des Rheins liegen (siehe beigefügte Karten), muss die Stallpflicht jedoch leider bestehen bleiben. Hier müssen nach wie vor alle Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel (Emus, Nandus, Strauße), Wachteln, Enten und Gänse in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.