Bingen / Oppenheim – Laut Erkenntnissen der Polizei sind zunehmend gefälschte Kfz-Prüfplaketten und Prüfberichte im Umlauf. Daher können ab 1. März 2017 Fahrzeuge in den Zulassungsstellen des Landkreises Mainz-Bingen nur noch zugelassen oder Änderungen eingetragen werden, wenn der Halter den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original vorlegt. Prüfungsbescheinigungen müssen deshalb grundsätzlich bis zur Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung aufbewahrt und in den Zulassungsstellen auf Nachfrage vorgezeigt werden. Ausgenommen sind Neufahrzeuge und Fahrzeuge, bei denen der aktuelle Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung durch eine Zulassungsbehörde direkt im Fahrzeugschein eingedruckt wurde. Prüfberichte per Fax werden nur anerkannt, wenn das Fax direkt von einer der anerkannten technischen Prüforganisationen wie beispielsweise dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) kommt.
Hintergrund ist, dass zunehmend gefälschte Prüfplaketten und –berichte im Umlauf sind. Bürgerinnen und Bürger sollten darauf achten, sich beim Kauf eines Fahrzeuges den Prüfbericht im Original aushändigen zu lassen. Verweigert ein Verkäufer die Herausgabe des Prüfberichtes oder gibt an, diesen verloren zu haben, ist Vorsicht geboten. Weitere Informationen geben die Mitarbeiter der Zulassungsstellen in Bingen und Oppenheim unter 06721/9171-0 beziehungsweise 06133/9403-0.