Frankfurt am Main – Am südlichen Ortsrand von Nieder-Eschbachs soll künftig ein neues Wohngebiet entstehen. Als ersten Schritt hierfür hat der Magistrat der Stadt Frankfurt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 917 – Nieder-Eschbach Süd gefasst. Diese Magistratsvorlage wird nun der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. „Mit dem Bebauungsplan Nummer 917 soll die planungsrechtliche Grundlage für ein neues Wohngebiet im Süden von Nieder-Eschbach geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen“, sagt Planungsdezernent Mike Josef. „Indem wir unsere Wohnbaulandentwicklung forcieren und attraktiven Wohnraum schaffen tragen wir dem dringenden Wohnbedarf in Frankfurt Rechnung.“
Durch die geplante Bebauung soll der Stadtteil Nieder-Eschbach im Süden arrondiert und die Ausbildung des Ortsrandes angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet umgesetzt werden. Entstehen könnten voraussichtlich rund 200 Wohneinheiten. Das Plangebiet wird derzeit fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Durch die Lage nahe der U-Bahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden – auch für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. „Dabei wird ein Anteil von 30 Prozent der ermöglichten Wohnbaufläche im geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen sein“, sagt Planungsdezernent Josef.
Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, bisher mit dem Bebauungsplan Nummer 225 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden. Der bisher als Ortsrand gedachte Streifen wird zukünftig Bestandteil des Baugebietes Nieder-Eschbach Süd sein und in diesem Zusammenhang angemessen beplant und festgesetzt werden. Für den Eingriff in Natur und Landschaft werden im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung erarbeitet und im weiteren Verfahren darüber hinaus Ausgleichsflächen nachgewiesen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 917 umfasst 6,6 Hektar. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Weimarer Straße und an die Grundstücke Gustav-Mahler-Straße 15, Fritz-Erler-Straße 26 und 29 sowie Niedereschbacher Stadtweg 29 bis 31. Im Westen wird es von der U-Bahn-Trasse der Linien U2 und U9 begrenzt. Im Süden und im Osten schließt das Gebiet an landwirtschaftliche Flächen an. Der Regionale Flächennutzungsplan des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich „Wohnbaufläche geplant“ dar. Die Ziele des „GrünGürtelpark Nieder-Eschbach“ und die des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes werden durch das Bebauungsplanverfahren nicht berührt.