Saarbrücken – Ende Januar kontrollierte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Saarbrücken Fahrzeuge und Arbeitsgeräte im Kreis St. Ingbert.
Die Zöllner überprüften dabei, ob die Geräte mit Dieselkraftstoff oder missbräuchlich mit Heizöl betrieben wurden. Die Kontrolle auf einem Baustellengelände ergab, dass ein Radlader, ein Raupenbagger, eine Steinbrechmaschine und ein Kompressor verbotenerweise mit Heizöl betrieben wurden.
Der Steuersatz für Heizöl ist mit 61,35 Euro pro 1.000 Liter deutlich günstiger als für Dieselkraftstoff (470,40 Euro pro 1.000 Liter). Voraussetzung für den günstigen Steuersatz ist allerdings, dass das Heizöl zum Verheizen bezogen und verwendet wird. Eine Verwendung als Kraftstoff stellt eine Steuerhinterziehung dar.
Auf dem Baustellengelände wurde außerdem ein Tank mit einem Fassungsvermögen von rund 1.000 Litern festgestellt, in dem das Heizöl für die Gerätschaften bevorratet wurde. Auch diese zweckwidrige Vorratshaltung ist steuerrechtlich nicht erlaubt.
Gegen den Verantwortlichen der Firma im französischen Grenzgebiet wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Energiesteuergesetz eingeleitet. Es wurde ein Steuerbescheid für 2.040 Liter Dieselkraftstoff in Höhe von rund 1.000 Euro erstellt. Darüber hinaus wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro für die zu erwartenden Strafen und Kosten festgesetzt. Die Arbeitsgeräte dürfen mit dem Heizöl in Deutschland nicht weiterverwendet werden, so dass sie nach Frankreich auf das Firmengelände zurückgebracht wurden.