Landau – Die Landauer Festung ist ein Denkmal. Das steht seit einer Informationsveranstaltung Anfang Februar mit Expertinnen und Experten der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) im Alten Kaufhaus in Landau fest. Was aber heißt das genau? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Unterschutzstellung für die Stadt? Was bedeutet das für Grundeigentümer und Bauherren? Und welche Maßnahmen müssen jetzt ergriffen werden? Diese Fragen wurden nun in einem Gespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der GDKE erörtert. Überlegungen hierzu erläuterten Bürgermeister und Baudezernent Dr. Maximilian Ingenthron und Stadtdenkmalpfleger Jörg Seitz in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses.
„Vor uns liegt ein langer Weg“, betont Dr. Ingenthron. „Die Festung gilt in ihrer Gesamtheit als Denkmal. Nun aber geht es an die inhaltliche Ausgestaltung, an die Klarstellung, wie mit dem Denkmal Festung künftig umgegangen werden soll, ebenso wie an das Setzen präziser rechtlicher Rahmenbedingungen.“ Diesen Weg gehen Stadt und GDKE gemeinsam, bekräftigt der Baudezernent. Die ersten Gespräche seien positiv und konstruktiv verlaufen.
Erster Schritt soll sein, dass die Festung zunächst als bauliche Gesamtanlage in die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz eingetragen wird. Dies könnte noch im Frühjahr dieses Jahres geschehen. Das Gesetz sieht vor, dass zuvor die Gemeinde gehört wird. Das kann nach den bisherigen Vorstellungen am 2. Mai im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses der Fall sein. Im nächsten Schritt rät die GDKE zum Erlass der beiden Rechtsverordnungen „Grabungsschutzgebiet“ und „Bauliche Gesamtanlage“. Dazu muss der exakte Geltungsbereich, also der Bereich, in dem mit Festungsresten im Boden zu rechnen ist, ermittelt werden. Die beiden Rechtsverordnungen könnten, so die Überlegungen, Ende des Jahres erlassen werden. Auch hier muss die Gemeinde gehört werden; zudem soll eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. Zuletzt gilt es für die Stadt, einen Zielplan zu erstellen, in dem die Schutzziele das Denkmal Festung betreffend festgehalten werden.
„Wenn man so will, nehmen wir jetzt möglichst viele bürokratische Hürden, damit der Umgang mit dem Denkmal Festung im Anschluss unkomplizierter wird“, erläutert Denkmalpfleger Seitz. „Gerade die Rechtsverordnungen sind wichtig, um Planungssicherheit für Bauherrn zu schaffen.“ In den Verordnungen werde genau festgehalten, auf welchen Flurstücken mit Festungsresten im Boden zu rechnen sei, so der Denkmalpfleger. Untere Denkmalschutzbehörde, Landesdenkmalpflege und Landesarchäologie könnten dann frühzeitig tätig werden – „und nicht erst, wenn die Bagger bereits rollen“. Die im Zielplan festgehaltenen Schutzziele könnten unterdessen breitgefächert sein, erläutert Seitz: Vom Aufstellen eines Hinweisschilds über das Freischneiden von Festungsmauern bis hin zum Freilegen von Festungsfunden.
„Wichtig bleibt, festzuhalten: Es geht nicht etwa darum, die Festung so weit wie möglich wieder auszugraben und Landau damit in sein früheres Korsett zu zwängen“, betont Baudezernent Dr. Ingenthron. „Ebenso wird es nicht dazu kommen, dass in Landau kein Spaten mehr in die Erde gestoßen werden kann. Im Gegenteil: Die Städte Mainz und Trier, mit denen wir in regem Austausch stehen, weisen ebenfalls zahlreiche historische Schätze im Boden auf und werden dadurch in ihrem Wachstum in keiner Weise gehindert. Wir wollen die Chancen, die sich aus der Unterschutzstellung ergeben, nutzen und diese zugleich in die Gesamtentwicklung der Stadt einbetten und mit ihrer baulichen Gestaltung verzahnen“, so Ingenthron. Dazu bedürfe es noch vieler intensiver Diskussionen. Der Umgang mit dem Denkmal Festung stelle eine weitere zentrale Herausforderung für die Stadtpolitik dar, so Dr. Ingenthron weiter. „Bei «Landau baut Zukunft» schauen wir nach vorne, mit dem Thema Festung nehmen wir die Vergangenheit nun noch stärker in den Blick. Es gilt, die Stadtgeschichte und die Stadtentwicklung miteinander in Einklang zu bringen. Beide Herausforderungen wollen und werden wir in den kommenden Jahren aktiv, kreativ und wie ich sicher bin, erfolgreich angehen“, bringt es der Baudezernent auf den Punkt.