Karlsruhe (ots) – Am Sonntag, den 19.02.2017, fand um 13.30 Uhr im Wildparkstadion das Fußballspiel der zweiten Bundesliga zwischen dem KSC und Union Berlin statt.
Aufgrund des feindschaftlichen Verhältnisses der beiden Fanlager wurde das Fußballspiel von Seiten der Polizei als Hochrisikospiel klassifiziert. Die Karlsruher Polizei bereitete sich mit rund 400 Einsatzkräften auf das Fußballspiel vor.
Aus Berlin wurden ca. 1000 Fans erwartet, die mit zwei Reisebussen und einer höheren Anzahl von Kleinbussen anreisten.
Gegen 11.20 Uhr konnten in Neureut-Kirchfeld ein Fanbus von Union Berlin sowie über 20 Kleinbusse auf einem Parkplatz eines Supermarktes festgestellt werden. Die Insassen hatten sich fußläufig entfernt. Kurze Zeit später fielen ca. 200 dunkel bekleidete Berliner Fans in einer Straßenbahn im Bereich der Nordstadt auf. Diese Straßenbahn konnte durch Polizeikräfte an der Haltestelle „Franz-Lust-Straße“ angehalten werden. Von allen 200 relevanten Insassen wurden sowohl die Personalien festgestellt als auch eine Durchsuchung durchgeführt. In der Straßenbahn konnten Vermummungsgegenstände und Betäubungsmittel in geringen Mengen aufgefunden werden.
In etwa zur gleichen Zeit wurden an mehreren Örtlichkeiten in der Stadtmitte vermehrt dunkel gekleidete Personengruppen gemeldet. Eine Gruppe von ca. 100 Personen Karlsruher Problemfans konnte im Schlossgarten durch Einsatzkräfte festgestellt werden. Auch hier wurden bei einigen dieser Personen Vermummungsmaterial, Mundschutz und Quarzhandschuhe sowie Betäubungsmittel aufgefunden.
Augenscheinlich suchten die verfeindeten Fanlager die Konfrontation in einer Drittortauseinandersetzung.
Zu deren Verhinderung wurde die Karlsruher Fangruppe nach richterlicher Anordnung in Beseitigungsgewahrsam genommen.
Allen Berliner Problemfans, welche in der obengenannten Straßenbahn waren, wurde ein Platzverweis für die Stadt Karlsruhe ausgesprochen. Nach Personalienfeststellung wurden sie unter Polizeibegleitung mit ihren Fahrzeugen bis zur Landesgrenze begleitet.
Gegen beide Personengruppen werden wegen Verdacht des Landfriedensbruches und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Ansonsten verlief das Fußballspiel aus polizeilicher Sicht ohne weitere besondere Vorkommnisse.