Bad Kreuznach – Das Bundesministerium des Innern führt zum 01.03.2017 einen neuen Reisepass für deutsche Bürgerinnen und Bürger ein.
Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf bekannt hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.
Im elektronischen Speichermedium sind neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert.
Desweiteren wird (neu) neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens (auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger) die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem „alten Personalausweis“ entspricht, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.
Passanträge (für den ePass 2.0), die vor dem 01.03.2017 in der Meldebehörde des Amtes für Recht und Ordnung, Brückes 2-8,gestellt werden, müssen bis spätestens zum 28.02.2017 bei der Bundesdruckerei eingehen. Anderenfalls gilt die neue Passverordnung und die Pässe werden nach dem Muster für den ePass 3.0 hergestellt.
Die Gebühr für den neuen Reisepass (ePass 3.0 – 32 Seiten) beträgt 60,00 Euro.
Zusammen mit dem neuen deutschen EU-Reisepass werden auch neue amtliche Pässe (Dienstpass und Diplomatenpass) sowie neue ausländerrechtliche Dokumente (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) eingeführt.