Frankfurt am Main – Das Sportgericht des DFB hat am heutigen Mittag durch seinen Vorsitzenden Hans E. Lorenz den Frankfurter Innenverteidiger David Abraham im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen „rohen Spiels gegen den Gegner“ gemäß § 8 Nr. 1b) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von zwei Bundesligaspielen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Abraham, der damit zum Auswärtsspiel gegen den FC Bayern München wieder spielberechtigt ist, wurde in der 34. Minute der Partie gegen den FC Ingolstadt 04 am vergangenen Samstag durch Schiedsrichter Guido Winkmann des Feldes verwiesen, nachdem er zuvor unabsichtlich mit ausgestrecktem Bein mit dem Ingolstädter Spieler Darío Lezcano zusammengeprallt war.
Spieler und Verein hatten einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses im Vorfeld zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.