Weinheim – Die Stadt Weinheim stellt der Partei Alternative für Deutschland (AfD) keine öffentlichen Räume im Rolf-Engelbrecht-Haus zur Verfügung. Das hat Weinheims Oberbürgermeister Heiner Bernhard am Dienstag mitgeteilt.
Den Mietvertrag für eine Veranstaltung im März wird die Stadt kündigen, erklärte der OB. Die Stadt arbeitet dabei mit dem Weinheimer Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner zusammen.
Die Stadt bezieht sich unter anderem auch auf einen Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2015.
Der Weinheimer Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 9. Dezember einen Beschluss mit sofortiger Wirkung gefasst, mit dem Veranstaltungen von Parteien im Rolf-Engelbrecht-Haus nur noch eingeschränkt zulässig sind. Dazu gab es eine Änderung der Hallen-Benutzungsordnung.
In der geltenden Benutzungsordnung heißt es, dass das Rolf-Engelbrecht-Haus für Veranstaltungen von Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, Wählervereinigungen oder Wählergruppen nur zur Verfügung gestellt wird, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die von deren Gebietsverbänden auf Orts- und Kreisebene durchgeführt werden und die einen konkreten orts- oder kreispolitischen Bezug zur Stadt Weinheim oder zum Rhein-Neckar-Kreis aufweisen.
Alternative für Deutschland Rhein-Neckar sieht Vertragsbruch
Die AfD Rhein-Neckar teilte Metropolnews auf Anfrage mit, dass der Raum im Rolf-Engelbrecht-Haus von der Partei am 14.08.2015, also lange vor dem Beschluss der Nutzungsänderung gebucht wurde.
"Wir sind davon ausgegangen, dass die Nutzungsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Veranstaltung für uns daher weiterhin gelten. Dies gilt insbesondere, da wir bis zum heutigen Tag von der Stadt Weinheim nicht über eine bevorstehende oder beabsichtigte Kündigung des Vertrages informiert wurden.
Um was für eine Veranstaltung es sich handelte, war von Anfang an klar: Als „Art der Veranstaltung“ ist im Vertrag ausdrücklich „Vortrag von Frau Dr. Petry“ angegeben. Wenn die Stadt Weinheim jetzt, 4 Wochen vor der Veranstaltung, den Vertrag einseitig kündigt, so können dafür nur politische Gründe ausschlaggebend sein."
Aus der Pressemeldung der Stadt Weinheim, so die AfD, geht hervor, dass die Stadt mit dem Weinheimer Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner zusammenarbeitet. Lehner – Mitglied der "Weinheimer Liste" im Gemeinderat – wurde heute in den Weinheimer Nachrichten folgendermaßen zitiert: 'Lehners Lösung: Die AfD ausladen. 'Sie kann dann Schadensersatzansprüche geltend machen.'' Schadensersatzansprüche kann aber nur geltend machen, wem ein Schaden zugefügt wurde. Lehner schlug also schon gestern eine Lösung vor, welche der AfD bewusst Schaden zufügt. Hier wird also aus politischen Gründen ein klarer Rechtsbruch propagiert und vorsätzlich vollzogen.
"Rechtsbruch als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln, wie ihn die Bundesregierung bereits seit einiger Zeit zum Schaden unseres Landes praktiziert, ist demnach inzwischen auch auf kommunaler Ebene zu einem Mittel der Wahl geworden. Die Stadt Weinheim hat sich damit allerdings einen Bärendienst erwiesen. Wir werden selbstverständlich gegen diese Kündigung klagen. Und wir werden die Bürger ebenso selbstverständlich darauf aufmerksam machen, welches Rechts- und Demokratieverständnis im Weinheimer Rathaus herrscht – nämlich gar keines. Viele Bürger wird dies noch nicht einmal überraschen.",
so die AfD Rhein-Neckar in Ihrer Stellungnahme auf das Vorhaben der Stadt Weinheim.