Mainz – Der 1. FSV Mainz 05 hat die von seinen Mitgliedern im November des vergangenen Jahres beschlossene neue Vereinssatzung formal und inhaltlich korrekt angemeldet. Dies hat das Amtsgericht Mainz dem Fußball-Bundesligisten am vergangenen Freitag in einer Stellungnahme schriftlich mitgeteilt.
Mainz 05 wird auf Hinweis des Vereinsregisters das eingereichte Protokoll zum Ablauf der Mitgliederversammlung in Bezug auf die Beschlussfassung zur Wahl des Aufsichtsrates sowie in Bezug auf die Wahl der Wahlkommission präzisieren. Darüber hinaus werden kleinere textliche, inhaltlich nicht relevante Übertragungsfehler vom Protokoll in den Satzungstext korrigiert.
Mainz 05 wird die erforderlichen Präzisierungen und Erläuterungen kurzfristig vornehmen und dem Amtsgericht Mainz zukommen lassen.
Die Entscheidung des Amtsgerichts über die Eintragung ins Vereinsregister steht noch aus. Die neue Vereinssatzung erhält für Mainz 05 erst nach der Eintragung ins Vereinsregister Gültigkeit. Im Rahmen einer noch einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung können dann ein Aufsichtsrat mit einem Fan-Vertreter als neues Kontrollgremium sowie der Vereinsvorsitzende von den Vereinsmitgliedern gewählt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt soll auch die neue Fanabteilung gegründet sein.