Mainz: Prävention gegen Fremdzugriffe – IHK und HWK bieten Tipps für Unternehmer aus erster Hand

Mainz – Einbruchdiebstahl ist ein Delikt mit hohen Fallzahlen. Betroffen sind nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen der Wirtschaft und des Handwerks. Hier wie dort ist es fahrlässig, auf professionelle Einbruchschutzmaßnahmen und -einrichtungen zu verzichten. Dabei beginnt die professionelle Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der mit Präventivmaßnahmen zu beauftragenden Unternehmen. Vorsicht bei Eigeninitiative: Nicht jede Maßnahme ist wirklich geeignet, manche sogar strafrechtlich problematisch.

Zudem gilt die Sorgfaltspflicht in Unternehmen nicht nur in Bezug auf physische Fremdzugriffe. Mit zunehmender Digitalisierung der Geschäftsprozesse können Sicherheitsvorfälle existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Ob physisch oder digital, neben dem Eigenschaden besteht gegebenenfalls ein Drittschadenrisiko. Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsschutz bei Schäden durch Fremdzugriff ist nicht bedingungslos und muss bedacht werden.

Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen (IHK) und die Handwerkskammer Rheinhessen organisieren mit Repräsentanten des Landesdatenschutzbeauftragten, der Polizei und der Versicherungswirtschaft eine Veranstaltung, um Vertretern kleiner und mittlerer Unternehmen einen Überblick über aktuelle betriebliche Präventions- und Risikodeckungskonzepte aus erster Hand zu geben:

Sicheres Unternehmen – Schutz vor unerlaubtem Fremdzugriff, ob physisch oder digital

Montag, 6. März 2017, 17:00 Uhr
IHK für Rheinhessen
Schillerplatz 7 in Mainz
Eintritt frei. Anmeldung unter www.rheinhessen.ihk24.de